Hallo!
Ich habe ein Einzelunternehmen und mache eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Da ich die Arbeit alleine nicht mehr schaffe möchte ich einen Mitarbeiter einstellen. Ob als fester Mitarbeiter, freier Mitarbeiter oder Freelancer ist noch nicht sicher. Da ich plane nun auch ein größeres Publikum anzusprechen will ich mir Ärger mit der Namensgebung vom Hals halten.
Mein erster Gedanke war es mich als Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen und das Problem mit dem Namen in den Griff zu bekommen. Mit dem Handelsregistereintrag wird man aber Bilanz-pflichtig. Das Namensproblem ist damit immer noch nicht gelöst, so bin ich schließlich bei der UG gelandet.
Mit der Beschäftigung eines Mitarbeiters und der Gründung einer UG würden sich einige Dinge für mich verändern, wozu ich ein paar Fragen habe:
1) Angenommen der Mitarbeiter hat ein Projekt mit 1.000,--EUR in zwei Wochen fertig gestellt. Kann ich ihm statt für zwei Wochen einen festen Stundensatz auch einen bestimmten Prozentsatz, z.B. 50%, des Auftragswertes als Lohn ausbezahlen?
2) Für einen festen Mitarbeiter werden Lohnnebenkosten fällig, weshalb ich lieber mit einem freien Mitarbeiter oder Freelancer arbeiten würde. Wie kann ich mich gegen eine Scheinselbstständigkeit eines freien Mitarbeiters absichern? Die Rahmenbedingungen für einen freien Mitarbeiter kann ich soweit alle bieten, bis auf die Frage ob ich der einzige Auftraggeber für den freien Mitarbeiter bin und er damit wieder Scheinselbstständig wäre. Kann ich mich da irgendwie absichern?
3) Auch mit einem Mitarbeiter und einer Bilanz-Pflicht würde ich gerne die Buchhaltung selbst machen. Welche Lexware Version ist da die passende für mich? Lexware büro easy, Lexware Buchhalter oder Lexware Buchhalter plus sollten auf meine Bedürfnisse ganz gut passen. Meine Rechnungen möchte ich weiterhin mit Word schreiben und nur den Rechnungsbetrag in die Buchhaltungssoftware eingeben.
4) Ist eine Stammkapitalerhöhung bei einer UG jederzeit möglich? Ich habe noch eine andere Verdienstquelle. Als es am Anfang noch nicht richtig lief habe ich laufende Kosten für Tankrechnungen oder Büromiete aus meinem Privatgeldbeutel draufgelegt und gut war. Sollte es in der Zukunft einmal nicht ganz so gut laufen, kann man eine Insolvenz abwenden indem man per Überweisung vom Privatkonto das Stammkapital erhöht?
5) Bei der UG ist man dazu verpflichtet Rücklagen in Höhe von 25% vom Gewinn zu bilden. Auf der einen Seite habe ich was raus geht, z.B. in Form von Tankrechnungen oder Büromiete, und auf der anderen Seite was rein kommt. Die Differenz war bis jetzt quasi meines. Wie wird aber bei einer UG bestimmt was meines ist? Ist es möglich das ich mir vom Auftragswert einen festen Prozentsatz, z.B. 10%, als meinen Lohn behalte? 40% des Auftragswertes wären dann für Büromiete und andere Betriebsausgaben. Das was dann von den 40% übrig bleibt ist der Gewinn von dem die Rücklagen zu bilden sind.
6) Wenn mein Unternehmen „Beispiel UG (haftungsbeschränkt)“ heißt und „Beispiel“ noch keine Geschützte Marke ist, muss ich dann um als „Beispiel“ aufzutreten dies noch markenrechtlich absichern lassen oder genügt dafür die Unternehmensgründung unter diesem Namen? Was ist wenn später nach mir sich jemand anders, gerne auch aus einer anderen Branche, auch „Beispiel“ nennt?
7) Muss ich auf jedem Werbeflyer (nicht Rechnungen, Web-Impressum oder ähnlichem) mit „Beispiel UG (haftungsbeschränkt), Musterstraße 1, 12345 Nirgendwo“ firmieren, oder genügt auch „http://www.beispiel.com/“, wobei dann ja dort im Impressum nachzulesen ist wer „Beispiel“ ist?
Rafael