Hallo
Frage an alle Wissende:
Als ich meine UG gegründet habe war ich noch Teilzeit (25 Std/Woche) beschäftigt (nicht in UG, sondern woanders). Die UG hat einen Fremd-Geschäftsführer, ich als Gesellschafter bin reine Kapitalgeberin (kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit UG, sprich kein Geld in Form von Gehalt oder ähnlichem aus UG).
Dann wurde ich leider arbeitslos (auch entsprechend gemeldet, bekomme ALG I und aufstockend ALG II) und werde voraussichtlich nächsten Monat wieder VZ arbeiten gehen (nicht in der UG).
Jetzt kommt mir die Krankenversicherung nach mehreren Monaten mit dem Thema von wegen Selbständig (da 1 Angestellter, nämlich GF) und Privat-Versicherungspflicht.
Hat die KV recht und ich muss mich privat versichern?
Soweit ich das recherchieren konnte, gelte ich nicht als hauptberuflich selbständig, sondern lediglich als stille Gesellschafterin, da ich mich ja sonst nicht um die UG kümmere. Das Einzige was ich für die UG mache ist die BuHa, ca. 2 Std. im Monat.
Wer kann helfen? Evtl. mit Urteil oder ähnlichem?
Danke.