Hallo,
ich freue mich auf Eure Antworten!!
Ich lese mich momentan in das Thema UG ein. Verstanden habe ich, das 1/4 d. Jahresübersch. als Rücklage gebildet werden muss. "In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist."
1. Wie funktioniert das praktisch? Zahle ich das Geld einfach auf ein für diesen Zweck bestimmtes Bankkonto ein?
Weiter: Die Rücklage darf nur für 3 Verwendungszwecke eingesetzt werden.
Die Rücklage darf nur verwandt werden
A. für Zwecke des § 57c; (Stammkapitalerhöhung)
B. zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist;
C. zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist.
2. Zu Zweck A: Macht man das regelmäßig, also jährlich, oder wartet man bis man so viel hat, das man die UG in eine klassische GmbH umwandeln kann?
3. Zu Zweck B: Stelle ich mir das richtig vor?
Jahresüberschuss Jahr 1: 60 000 €
Rücklage Jahr 1: 20 000 €
Gewinnvortrag aus Jahr 1: 40 000 €
Jahresfehlbetrag Jahr 2: 80 000 €
D.h. Ich darf in Jahr 2 zum Ausgleich, den Gewinnvortrag und die Rücklage verwenden? D.h. es würde ein Jahresfehlbetrag in Jahr 2 von 20 000 € bleiben?
4. Zu Zweck C: Das verstehe ich nicht. Das steht doch im Gesetz schon ein bisschen weiter oben: Ich darf doch sowieso immer Jahresüberschuss zunächst mit dem Verlustvortrag verrechnen, bevor ich eine Rücklage bilde?
So, ich hoffe meine Anfängerfragen nerven nicht zu sehr. Vielen Dank für Eure Zeit, und die Antworten!!