vor ca. einem Jahr habe ich zusammen mit einem Partner eine UG gegegründet. Es lief "hobbymäßig" nebenher. Nun wollen wir uns jeder in eine eigene Richtung verändern und dazu die UG wieder auflösen. Wenn ich es richtig verstanden habe, gelten für die Löschung einer UG dieselben Regeln wie bei einer GmbH, also prinzipiell:
- notariell beglaubigter Gesellschafterbeschluss zur Auflösung
- Bestimmung der Liquidatoren
- Erstellung einer Eröffungsbilanz zum Start der Liquidation
- weiterhin Erstellung der Jahresabschlüsse und Lageberichte
- finaler Abschluss ein Jahr nach Start der Liquidation
Muss die UG im "Sperrjahr" noch vollständig bedient werden (z.B. USt-Voranmeldungen, IHK-Beitrag), auch wenn keine Geschäfte mehr laufen? Braucht man in dem Prozess professionelle Begleitung oder geht das auch ohne? Bisher haben wir, z.B. Dank dieses Forums, auch alles gut alleine hinbekommen (mit Ausnahme des Notars
Gibt es als Alternative irgendeine Möglichkeit, die UG "ruhen" zu lassen (also den Namen behalten und weiterhin im HRG eingetragen bleiben, aber keine Geschäftstätigkeit mehr zu führen)? Ich hatte da soetwas mal irgendwo gelesen. Natürlich würde das nur Sinn machen, wenn man dann keine Steueranmeldungen etc. machen müsste...
Vielen Dank!