UG Gründung sinnvoll?

UG Gründung sinnvoll?

Beitragvon pieti2 am 15.10.2011, 19:13

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

ich bin froh, dass ich hier dieses coole Forum gefunden habe. Hier habe ich schon sehr viele nutzvolle Hinweise finden können.

Nun zu meinem Anliegen:
Ich bin seit ca. 5 Monaten selbstständig tätig. Die Sache macht mir richtig Spaß. Meine Kunden sind begeistert, ein Mitbewerber hat mich sogar abgemahnt (vor Angst :D ) und bis dahin lief die Sache kostendeckend. Ich imporiere meine Ware (ein Kosmetik-Produkt aus China) und verkaufe es hier über meine Homepage und Ebay an Endkunden weiter. Zukünftig möchte ich auch noch weitere Produkte aufnehmen.

Da ich mich in Zukunft vor solchen Angriffen schützen will, habe ich mir überlegt eine UG zu Gründen, damit ich nicht mit meinem Privatvermögen hafte.

UG-Gründung:
Meine Idee war, eine UG mit 300€ Kapital + Waren im Wert von rund 600€ zu gründen.

Einmalige Gründungskosten:
1. Wie hoch sind die Gründungskosten mit Musterprotokollen ca.?
- Notar 100€
- HR Eintrag 150€
--> 250€
Kann ich die Gründungskosten als Aufwendungen geltend machen?

Laufende Kosten:
2. Was kommt an laufenden Kosten auf mich zu?
- IHK Mitgliedschaft: 150€
- Kontoführungsgebühr: ~100€ im Jahr oder gibt es hier was kostenloses? Was sind günstige Anbieter?
- Buchführung? Muss ich mir irgendetwas vom Wirtschaftsprüfer oder so attestieren lassen? Bilanzprüfen? Wo finde ich die Vorgaben, wie ich meinen Jahresabschluss machen muss?
--> 250€

3. Wenn ich zu meinen Kosmetikprodukten auch noch beispielsweise Handys verkaufe und Provisionen für Handyverträge bekomme, kann ich dies alles mit einer UG machen? Was ist dann der Betriebszweck? Online Handel? oder wie nennt sich soetwas?

Vielen Dank.
pieti2
 
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Re: UG Gründung sinnvoll?

Beitragvon garbs am 16.10.2011, 15:02

Viele Fragen auf einmal, ich beschränke mich einfach mal auf das wesentliche:

- Eine UG schützt dich nicht vor Abmahnungen.
- Eine UG kann nicht mit Sacheinlagen gegründet werden
- Bilanzierungspflicht
- Pflichtmitgliedschaft in der IHK ca. 150,- pro Jahr
- Gründungskosten ab ca. 300,-
- ....
Der deutlich höhere Aufwand für die Kapitalgesellschaft im Vergleich zur Einzelfirma muss sich natürlich in dem verbesserten Schutz des Privatvermögens durchschlagen, damit sich das rechnet.

Wie schon oben geschrieben, eine UG schützt nicht vor Abmahnungen oder anderen juristischen oder käufmännischen Auseinandersetzungen. Es gibt sogar Fälle, da ist der GF einer UG oder GmbH auch mit seinem Privatvermögen haftbar zu machen.
garbs
 
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Re: UG Gründung sinnvoll?

Beitragvon pieti2 am 17.10.2011, 21:35

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

klar kann auch auf das Privatvermögen zugegriffen werden, ua. wenn der GF grob fahrlässig gehandelt hat. Das habe ich nicht vor. Auch klar, dass Sie mich nicht vor Abmahnungen schütz, aber wenn ich für 2000€ abgemahnt werde, dann schick ich die UG in die Insolvenz.

Ab wann ist eine UG unterkapitalisiert?
Ich vertreibe ein tolles, sehr innovatives Produkt mit einem sehr guten Konzept herum. Ich kaufe die Waren im Wert von rund 500€ ein und verkaufe diese dann für rund 1000€ weiter. Dafür benötige ich rund 2-3 Monate.
Wieviel Kapital sollte meine UG erhalten?
Ich bring ja die Waren auch in die UG ein. Die Stammeinlage würde ich dann auf 250€ festlegen.

einmalige Kosten:
Gründungskosten:
20 bis 30 Euro für die Beurkundung des Gesellschaftervertrages durch den Notar
10 bis 15 Euro für die Anmeldung zum Handelsregister und Beglaubigung
Etwa 35 Euro Auslagen des Notars
100 Euro für die Eintragung in das Handelsregister
100 Euro für die Veröffentlichung der Eintragung im Bundesanzeiger
=ca. 300€

laufende Kosten:
IHK 150€
Konto: 0€
wie ich gelesen habe, kann ich auch ein privates kostenloses Girokonto bei der COmdirect verwenden...

Noch ein Problem: ich bin aktuell noch in einem Arbeitsverhältnis angestellt (anderes Gebiet). Muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Wird dieser automatisch informiert?

Danke
pieti2
 
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Re: UG Gründung sinnvoll?

Beitragvon riese am 18.10.2011, 11:49

Hallo Pieti,

aber wenn ich für 2000€ abgemahnt werde, dann schick ich die UG in die Insolvenz.



das ist der Trugschluss. Strafen - dazu zählen auch Vertragsstrafen - zahlt nicht eine juristische Person (die darf sie nicht einmal als Betriebsausgabe verbuchen), sondern die natürliche Person, die die mit Strafe bewehrte Tat begangen hat. Im vorliegenden Fall also die Wiederholung. Das muss nicht der GF sein, sondern es kann sich dabei auch um einen "popeligen" Angestellten handeln. Außerdem kannst Du Insolvenz nur anmelden, wenn Zahlungsunfähigkeit besteht oder droht. Der Abmahnende müsste also schon einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil in der Tasche haben, damit der Laden zahlungsunfähig würde. Ein blödes Schreiben vom Anwalt ist kein Grund zur Insolvenzanmeldung.

Andererseits fällt es Dir mit einer UG im Rücken leichter, die Abmahnung zurückzuweisen und es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Bei einer Prozessniederlage hätte er nämlich die Prozesskosten am Hals, wenn die UG schlapp machen würde.

Ich bring ja die Waren auch in die UG ein.


Das ist das Problem, weil bei der UG Sacheinlagen verboten sind. :( Am besten ließe sich das Problem mit der UG & Co KG beheben. Hier kann der Einzelbetrieb als Kommanditisteneinlage eingebracht werden.

Ab wann ist eine UG unterkapitalisiert?


Wenn sie einen möglichen Jahresfehlbetrag (Verlust) nicht wegstecken könnte. Dann würde in der Bilanz ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" entstehen. Und das ist de facto eine Überschuldung.

wie ich gelesen habe, kann ich auch ein privates kostenloses Girokonto bei der COmdirect verwenden...


Nein. ein Kontoauszug, auf dem als Kontoinhaber "Franz Müller" steht, hat in der Buchhaltung einer X-UG nichts zu suchen (§ 154 AO - Kontenwahrheit). Einlagen auf einem auf "Franz Müller" lautenden Konto gehören rechtlich Franz Müller und nicht der UG, deren GF er ist.

Gruß
Rainer
riese
 
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