Hallo zusammen,
geplant ist die Gründung einer UG mit 2 Gesellschaftern und einem Gesellschafter als Geschäftsführer unter Verwendung des Musterprotokolls. Beide Gesellschafter sind bereits seit einigen Jahren mit Einzelunternehmen selbstständig, der neue Geschäftszweig hat mit den bisherigen Tätigkeiten jedoch wenig zutun. Die Gründung soll mit einem Stammkapital von 4000 Euro erfolgen. Es wurden bereits Investitionen im Rahmen des neuen Vorhabens über die Einzelfirmen getätigt in Hinblick auf Hard- und Software, sowie Dienstleistungen (Anwalt etc.). Es soll dem zur Folge zunächst nur eine Einlage von 25% der Gesellschafteranteile erfolgen (2x 500 Euro).
Offen sind folgende Fragen:
1. Im Musterprotokoll heißt es: "Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar XX Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt"
Wie genau muss die Einbringung des weiteren Kapitals erfolgen? Müssen die restlichen 75% in voller Höhe eingezahlt werden oder reicht es aus jeden Monat 500 Euro zu transferieren? Und noch wichtiger: Reicht ein Protokoll einer Gesellschafterversammlung und eine anschließende einfache Überweisung vom Gesellschafter auf das Geschäftskonto - oder wird nach jeder Einzahlung / am Ende nochmal der Gang zum Notor notwendig?
2. Da wir zunächst das Kapital der UG schonen möchten: Spricht rechtlich etwas dagegen alle bisher durch die Einzelunternehmen erworbenen Gegenstände per Mietkauf in 12-24 Monatsraten in die UG zu übertragen? Über die erfolgten Dienstleistungen würden wir direkt nach Gründung eine Rechnung ausstellen. Selbstverständlich soll dabei die jweilige Einzelfirma noch minimalen Gewinn erzielen, sodass dieser kein finanzieller "Schaden" entsteht.
3. Kann jemand einen Link / ein Buch / Literautur allgemein empfehlen, die die Vorgehensweise z.B. bei Gesellschafterversammlungen jeder Art, speziell der Ernennung des Geschäftsführers, der Festlegung des Gehaltes usw. näher beschreibt? Ich habe zur Zeit leider kaum eine Vorstellung, welche Ansprüche rechtlich an ein einfeaches protokoll solch einer Versammlung gestellt werden etc.!
4. Zu 3. gehörig. Zum Thema Mindestgehalt für den GF habe ich hier schon einiges gelesen. Wo ich jedoch keine direkte Ausunft zu finden konnte: Wann und für wielange muss das Gehalt festgesetzt werden.? Wie häufig kann es angepasst werden?
Vielen Dank für eure Bemühungen!
Grüße
Snap