ich sehe mich schon seit längerem auf dieser und anderen Seiten zum Thema Gründung um,
und habe nach Beratungen bei der örtlichen Handelskammer und von befreundeten Steuer- und
Unternehmensberatern mit mich meinem Partner dazu entschlossen, eine UG & Co. KG zu gründen.
Da wir beide als Geschäftsführer agieren wollen, müssten wir ja bei Gründung einer UG eine individuelle Satzung erstellen.
Wie ist dies aber nun, wenn wir zusätzlich zur UG eine KG gründen und die UG im Prinzip ja gar nicht tätig wird und nur der Haftungssicherung als Komplementär dient...
Brauchen wir dann überhaupt 2 Geschäftsführer in der UG oder kann diese einfach ohne Nachteile per Musterprotokoll gegründet werden?
Meine zweite Frage bezieht sich auf den Gesellschafts- bzw. Geschäftsführervertrag.
Ich finde nirgens vernünftige Vorlagen oder stichhaltige Anhaltspunkte, wie diese in unserem Fall bei einer UG & Co. KG konkret aussehen müssen.
Dass zunächst die UG mit einer Satzung, dann die KG mit gesonderten Geschäftsführerverträgen gegründet werden muss, weiß ich. Aber wie genau sehen diese aus?
Reicht rein theoretisch das Musterprotokoll für die UG als Vorlage aus, wenn man hier einfach den Entsprechenden Punkt umformuliert und 2 Geschäftsführer angibt oder muss diese dann ganz anders aussehen?
Tut mir leid, wenn die Fragen zu den Verträgen etwas wirr oder gar naiv sind, aber hier bin ich trotz recherche über das Standardprozedere mit den Musterprotokollen noch nicht wirklich hinaus gekommen bzw. schlau geworden.
Ich bedanke mich schon mal für jegliche Hilfe & Anhaltspunkte!