UG & Co. KG: Kosten StB Komplementär-UG

UG & Co. KG: Kosten StB Komplementär-UG

Beitragvon Gold_Finger am 21.04.2010, 16:49

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Forum,

kann mir jemand einen Anhalt geben, wie hoch in etwa die jährlichen Steuerberaterkosten für den Jahresabschluß einer Komplementär-UG (reine Verwaltungs-UG) ausfallen?
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Re: UG & Co. KG: Kosten StB Komplementär-UG

Beitragvon riese am 22.04.2010, 08:33

Hallo Goldfinger,

das hängt vom Belegaufkommen und vom Umsatz ab.

Bezahlt die UG oder die KG den Geschäftsführer? Wenn die UG ihn bezahlt, ist die Kostenerstattung durch die KG umsatzsteuerpflichtig und damit die UG auch; außerdem betätigt sie sich wirtschaftlich und hat Einnahmen und Ausgaben. Bezahlt die KG den GF direkt und übernimmt auch die KG lt. Gesellschaftervertrag alle Kosten, die der UG entstanden wären, wirtschaftet letztere nicht und der Abschluss der UG würde aus dem Ausdruck der Bilanz und der Fertigung einer Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung in Höhe von jeweils 0 € bestehen. Das kann nicht die Welt kosten.

Gruß
Rainer
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Re: UG & Co. KG: Kosten StB Komplementär-UG

Beitragvon Gold_Finger am 22.04.2010, 09:31

Hallo Rainer,
vielen Dank für die Antwort.
Kosten für GF etc. würde die KG tragen. Eine €0-Bilanz der UG wäre es trotzdem nicht, da die KG die UG für ihre Komplementärs-Funktion entschädigen würde. Auch wenn das ggf. nur wenige hundert Euro im Jahr wären, führt dies zu Thesaurierung etc.. Insgesamt würden bei der Verwaltungs-UG aber nur sehr wenige Einnahmen/Ausgaben mit geringem Volumen anfallen.

Gruß
G_F
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Re: UG & Co. KG: Kosten StB Komplementär-UG

Beitragvon nurpo am 01.11.2011, 14:01

Ist es denn Möglich, dass die KG wirklich alle Kosten der UG übernimmt?

Also neben GF Gehalt auch Kontoführung, IHK-Beitrag usw. ?
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Re: UG & Co. KG: Kosten StB Komplementär-UG

Beitragvon riese am 01.11.2011, 22:38

Hallo Nurpo,

Ist es denn Möglich, dass die KG wirklich alle Kosten der UG übernimmt?


wenn sie das nicht könnte, würde sie ja pleitegehen, denn andere Einkünfte hat sie ja nicht. Es muss natürlich eine Rechtsgrundlage dafür geben, die im KG-Vertrag verankert werden muss ("die KG verpflichtet sich, der UG sämtliche Aufwendungen zu erstatten").

Gruß
Rainer
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Re: UG & Co. KG: Kosten StB Komplementär-UG

Beitragvon nurpo am 02.11.2011, 08:26

Na dann ist die UG & Co. KG für mich wohl die aller Beste Rechtsform.

Denn so kann ich ja auch einen bestehenden Shop und ähnliches in die KG mit einbringen.. wunderbar.

Es erschien mir bloß so fragwürdig, dass man die UG nur als "Hülle" nutzen kann.. ohne eigene Tätigkeit. Ist ja fast zu schön um wahr zu sein ..


Danke an Rainer
nurpo
 
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Re: UG & Co. KG: Kosten StB Komplementär-UG

Beitragvon riese am 02.11.2011, 15:18

Hallo Nurpo,

Es erschien mir bloß so fragwürdig, dass man die UG nur als "Hülle" nutzen kann.. ohne eigene Tätigkeit. Ist ja fast zu schön um wahr zu sein ..


ja - eine Personengesellschaft wie die KG braucht immer mindestens 2 Gesellschafter. Ein Gesellschafter muss keine natürliche Person sein, sondern kann auch eine juristische Person sein. Da die KG einen persönlich haftenden Gesellschafter benötigt, schiebt man hier eine GmbH, UG oder Ltd. vor - sozusagen als Prellbock für Gläubiger.

Allerdings haben diese Gesellschaftsarten den Nachteil, kraft Gesetzes als Gewerbetreibende zu gelten ohne tatsächlich gewerblich tätig zu sein. Das löst die IHK-Beitragspflicht aus - egal ob Erlöse vorhanden sind oder nicht. Da das Stammkapital nicht angerührt wird, verzinst es sich natürlich, wodurch die Komplementärgesellschaft auch eigene - wenn auch geringe - Einkünfte hat, die wiederum Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht auslösen. Damit die Komplementärgesellschaft nicht pleite gehen kann, muss die wirtschaftende KG sie "retten", indem sie ihr ihre (Zwangs)aufwendungen erstattet.

Die Buchführung der Komplementärgesellschaft ist klein und besteht nur aus 7 Belegen:
- IHK-Beitragsbescheid
- Gewerbesteuerbescheid
- Körperschaftssteuerbescheid
- Veröffentlichung des JAB im Bundesanzeiger
- Zinsgutschrift
- Kostenerstattung durch die KG
- Kontoauszug

Das sollte man auch ohne Steuerberater schaffen (oder mit dem für die KG sprechen, ob er die paar Belege mit verarbeiten kann).

Gruß
Rainer
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