Hallo Nurpo,
Es erschien mir bloß so fragwürdig, dass man die UG nur als "Hülle" nutzen kann.. ohne eigene Tätigkeit. Ist ja fast zu schön um wahr zu sein ..
ja - eine Personengesellschaft wie die KG braucht immer mindestens 2 Gesellschafter. Ein Gesellschafter muss keine natürliche Person sein, sondern kann auch eine juristische Person sein. Da die KG einen persönlich haftenden Gesellschafter benötigt, schiebt man hier eine GmbH, UG oder Ltd. vor - sozusagen als Prellbock für Gläubiger.
Allerdings haben diese Gesellschaftsarten den Nachteil, kraft Gesetzes als Gewerbetreibende zu gelten ohne tatsächlich gewerblich tätig zu sein. Das löst die IHK-Beitragspflicht aus - egal ob Erlöse vorhanden sind oder nicht. Da das Stammkapital nicht angerührt wird, verzinst es sich natürlich, wodurch die Komplementärgesellschaft auch eigene - wenn auch geringe - Einkünfte hat, die wiederum Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht auslösen. Damit die Komplementärgesellschaft nicht pleite gehen kann, muss die wirtschaftende KG sie "retten", indem sie ihr ihre (Zwangs)aufwendungen erstattet.
Die Buchführung der Komplementärgesellschaft ist klein und besteht nur aus 7 Belegen:
- IHK-Beitragsbescheid
- Gewerbesteuerbescheid
- Körperschaftssteuerbescheid
- Veröffentlichung des JAB im Bundesanzeiger
- Zinsgutschrift
- Kostenerstattung durch die KG
- Kontoauszug
Das sollte man auch ohne Steuerberater schaffen (oder mit dem für die KG sprechen, ob er die paar Belege mit verarbeiten kann).
Gruß
Rainer