riese hat geschrieben:Hallo Rafael,
stell die Fragen lieber einzeln statt in einem Beitrag. Sonst kriegst Du nämlich nur von Leuten eine Antwort, die alle Fragen beantworten können.
[...]
Gruß
Rainer
rafaelhan74 hat geschrieben:Hallo!
Ich habe ein Einzelunternehmen und mache eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Da ich die Arbeit alleine nicht mehr schaffe möchte ich einen Mitarbeiter einstellen. Ob als fester Mitarbeiter, freier Mitarbeiter oder Freelancer ist noch nicht sicher. Da ich plane nun auch ein größeres Publikum anzusprechen will ich mir Ärger mit der Namensgebung vom Hals halten.
Mein erster Gedanke war es mich als Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen und das Problem mit dem Namen in den Griff zu bekommen. Mit dem Handelsregistereintrag wird man aber Bilanz-pflichtig. Das Namensproblem ist damit immer noch nicht gelöst, so bin ich schließlich bei der UG gelandet.
Mit der Beschäftigung eines Mitarbeiters und der Gründung einer UG würden sich einige Dinge für mich verändern, wozu ich ein paar Fragen habe:
[...]
4) Ist eine Stammkapitalerhöhung bei einer UG jederzeit möglich? Ich habe noch eine andere Verdienstquelle. Als es am Anfang noch nicht richtig lief habe ich laufende Kosten für Tankrechnungen oder Büromiete aus meinem Privatgeldbeutel draufgelegt und gut war. Sollte es in der Zukunft einmal nicht ganz so gut laufen, kann man eine Insolvenz abwenden indem man per Überweisung vom Privatkonto das Stammkapital erhöht?
[...]
Rafael
riese hat geschrieben:Zu 4.: Eine Stammkapitalerhöhung in Geld ist möglich, muss aber ins Handelsregister eingetragen werden und kostet deshalb zusätzliches Geld. Eine Ausweichmöglichkeit wäre ein eigenkapitalersetzendes Darlehen. Sacheinlagen sind hingegen bei der UG nicht zulässig. Daher lässt sich auch ein bestehender Einzelbetrieb schlecht in eine UG einbringen. Trick: Du nimmst privat kurzfristig ein Darlehen auf, mit dem Du die Bareinlage leistest. Anschließend verkaufst Du den Betrieb an die UG. Von dem Verkaufserlös zahlst Du das Darlehen zurück (eine bloße Aufrechnung nicht eingezahlter Bareinlagen mit Ansprüchen gegen die UG würde als verdeckte Sacheinlage angesehen).
Zu 4: Das mit dem Darlehn macht nur Sinn bei einer einmaligen Stammkapitalerhöhung, die Frage ist aber nach einer Stammkapitalerhöhung einer bereits existierenden UG. Zum Beispiel drei Monate in Folge das Stammkapital um 1.000,--EUR in drei ungleichgroßen Portionen erhöhen. Möglich ja, aber mit Kosten verbunden wenn ich das richtig verstanden habe.
Rafael