Schon einmal schlechte Erfahrung als UG gemacht

Schon einmal schlechte Erfahrung als UG gemacht

Beitragvon hari 3 am 13.10.2011, 13:47

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

habt ihr als UG schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht? das ein Lieferant schon einmal gesagt hat das er einer UG nichts Liefert ( keine Ware bekommt )oder mit einer UG keine Geschäfte machen möchte?

Und wenn Er Geschäfte mit einer UG macht das man die Waren per Vorkasse nur bekommt?

Ich bedanke mich schon einmal für Eure Antworten

Gruß

hari
hari 3
 
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Re: Schon einmal schlechte Erfahrung als UG gemacht

Beitragvon riese am 13.10.2011, 14:37

Hallo Hari,

ein Lieferant, der so hochnäsig wäre, verkennt, dass die UG die Unternehmensform der Zukunft ist und würde sich selbst soweit ins Abseits stellen, dass er bereits in wenigen Jahren keine Aufträge mehr bekäme (von wem denn?).

Wer sich mal auf http://www.bundesanzeiger.de so einige Jahresabschlüsse angesehen hat, wird feststellen, dass es nicht die UGs sind, die am Boden liegen, sondern vorwiegend die "echten" GmbHs, die zwar ein Stammkapital von 25000,00 € aufweisen, denen aber ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 270.000,00 € gegenübersteht. Wer Informationen über die Bonität eines Kunden einholen möchte, schielt nicht auf die Rechtsform, sondern schaut in den Bundesanzeiger.

Besonderheit bei der UG ist noch, dass ein Gläubiger dumm ist, wenn er die Insolvenz beantragen würde; cleverer ist, für das geringe Stammkapital den genzen Laden zu kaufen und dann ohne Beiteiligung eines Insolvenzverwalters selber zu zerlegen oder auszubeuten. :roll:

Diejenigen, die nur gegen Vorkasse beliefert werden, sind vornehmlich Einzelunternehmer, denn die können - im Gegensatz zu einer deutschen Gesellschaft - einfach abtauchen (ausländische Gesellschaften übrigens auch).

Wo UGs allerdings auf Granit beißen, ist, wenn sie bereits zur Betriebsgründung einen Kredit haben wollen. Hier stehen die Banken auf dem Standpunkt, dass fehlendes Eigenkapital durch Kreditaufnahme ausgeglichen werden soll und empfehlen, die Gesellschafter sollten den Kredit selber aufnehmen und das Geld als Eigenkapital in die Gesellschaft pumpen. Dies gilt allerdings nicht bei Kreditaufnahmen während des bereits laufenden Betriebes zur Erweiterung oder Erneuerung von Betriebsvermögen. Bei der Einräumung eines Dispokredits stellen die Banken sich generell bei Geschäftskonten stur an. Einer Gewährung eines Dispo im Rahmen der getätigten Umsätze spielt aber die Rechtsform keine Rolle. Ausländische Gesellschaften (z.B. die Ltd.) genießen hingegen generell eine geringere Bonität wie ausländische natürliche Personen.

Gruß
Rainer
riese
 
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