ich habe jetzt schon mehrfach von fehlerhaften Notargebühren bei der Gründung einer UG erfahren. Hier ist insbesondere die Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls betroffen, welche wohl von vielen Gründern gewählt wird.
Daher möchte ich hier eine Auflistung der häufigen Fehler erstellen die später dabei helfen soll, die erhaltene Rechnung nachzuvollziehen.
1. Geschäftswert wurde beim GmbH Vertrag mit 25.000€ berechnet:
Falsch, siehe §41d KostO. Ausnahme vom §39 Abs. 5. Stattdessen ist das tatsächliche Stammkapital zu wählen.
2. Geschäftswert wurde bei Handelsregisteranmeldung mit 25.000€ berechnet:
Falsch, siehe §41d KostO. Ausnahme vom §41a Abs.1 Nr.1. Stattdessen ist das tatsächliche Stammkapital zu wählen.
3. Es wurde eine Gesellschafterliste erstellt:
Falsch, das Musterprotokoll enthält bereits die Gesellschafterliste. Die Kosten für die erstellte Liste hat der Notar selbst zu verantworten gemäß § 16 KostO.
Siehe auch hier: http://www.westfaelische-notarkammer.de ... erwen.html
Diese Fehler, die erstmal nicht schlimm aussehen, sind für kleine Gründer durchaus erheblich. Statt unter 100€ können so schnell über 300€ Notarkosten entstehen.
Schön wäre es weitere "Fehler" und Rechnungserfahrungen (sprich eigene Notarkosten) sammeln zu können, um so jedem Gründer die Gebührenkontrolle zu erleichtern. Und vielleicht dadurch das gerade am Anfang häufig knappe Stammkapital zu erhalten
Gruß
Jochen