Hallo Torwald,
Torwald hat geschrieben:Das FIN kann mich als Geschäftführer verhindern, wird hier geschrieben. Er schreibt aber nicht von der Möglichkeit eine juristische Person einzusetzten, wie es viele UG-Grundungsanbitern anbieten.
einen unzuverlässigen Unternehmer oder Geschäftsführer zu verhindern, ist nicht Sache des Finanzamtes, sondern der zuständigen Ordnungsbehörde. Diese leitet gegen eine bestimmte Person ein Gewerbeuntersagungsverfahren ein, wenn dort Tatsachen bekannt werden, die auf eine Unzuverlässigkeit schließen. Das kann die Meldung eines Finanzamtes oder einer Sozialversicherung über rückständige Steuern oder Sozialabgaben sein, aber auch eine Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt oder Steuerhinterziehung. Und eine Gewerbeuntersagung schließt auch die Führung eines Betriebes als Geschäftsführer oder Vorstand ein. Und vor einer Eintragung fragt das Handelsregister bei der zuständigen Ordnungsbehörde an, ob die Person die Geschäftsführerfunktion bekleiden darf.
Das ist übrigens ein großer Fehler insolvenzbedrohter Firmen: Es wird nach Sympathie bezahlt. Zuerst werden die Löhne bezahlt - aus Angst, die Leute würden sonst die Brocken hinschmeißen und dem Chef tätlich angreifen. Als zweites wird die Pacht bezahlt - aus Angst, die Kündigung zu kriegen. Dann kommen erst mal die Lieferanten, damit sie die Belieferung nicht einstellen. Kurzum, es wird versucht, den angeschlagenen Betrieb weiterzuführen, bis er endgültig zusammenbricht. Gespart wird erst mal bei Steuern und Abgaben, die den Selbständigen und Geschäftsführern ohnehin ein Dorn im Auge sind.
Und diese Vorgehensweise rächt sich später bitter. Erstens machen diese Institutionen einem die künftige Karriere kaputt, indem sie ein Gewerbeuntersagungsverfahren anstrengen und dann sitzen sie auch noch in der Gläubigerversammlung und stimmen dort gegen ein Planinsolvenzverfahren und setzen das Regelinsolvenzverfahren durch. Deshalb: Fällige Steuern und Abgaben zahlt man
zuerst und schaut dann, was noch an Geld übrig ist. Mit privatrechtlichen Gläubigern kann man verhandeln und Vergleiche schließen, mit Finanzämtern und Sozialversicherungen nicht. Die rächen sich nur an säumigen Zahlern.
Gruß
Rainer