Komplikationen bei UG-Gründung ?

Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon peterpaul am 21.09.2011, 21:52

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Zusammen !

Folgende fiktive Fragestellung:

Herr A hat eine Geschäftsidee, die er mit seinem Freund und zukünftigem Geschäftspartner Herr B am verwirklichen ist. Herr A hat die Idee und erstmal einige Arbeit vor sich, während Herr B. zunächst nur Geldgeber ist.

Herr A hat keinerlei Kapital und wegen Altschulden im letzten Jahr eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen und er bezahlt diese Schulden derzeit nur mit einer kleinen Rate. Deshalb stellt sich die Frage, ob und wie man nun am besten vorgeht.

Herr A soll nämlich Geschäftsführer der neu zu gründenden UG werden, während Herr B als Geldgeber alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter werden soll. Warum überhaupt UG? Es ist zwar für den Start ein ausreichendes Kapital durch Herrn B vorhanden, aber nicht noch zusätzlich 25.000 Euro, um gleich eine GmbH zu gründen. Man geht im übrigen von einem schnellen Wachstum aus und davon, dass die Geschäftsidee von Erfolg gekrönt ist, und daher nach 1-2 Jahren die erforderliche Summe für die Umwandlung in eine GmbH vorhanden ist.

Soweit, so gut !? Nun die Fragen:

- Kann Herr A überhaupt Geschäftsführer werden wegen der abgegebenen EV und schlechten Schufa?

- Können die Gläubiger von Herrn A irgendwie den Aufbau der Firma in Gefahr bringen? Durch Pfändungen gegen A (obwohl A keine Anteile an der UG hat)? A bekäme in der Anfangsphase nur ein geringes oder kein Gehalt, aber sobald die Umsätze steigen, soll das erhöht werden. A möchte nämlich definitiv seine Schulden abzahlen (Insolvenz kommt nicht in Frage für A)

- Zur Eintragung der UG im Handelsregister muss meines Wissens erst das Haftungskapital (min. 1 Euro ?) eingezahlt werden. Wie im Internet zu lesen ist, eröffnen die allerwenigsten Banken Geschäftskonten für UGs (warum auch immer). Wie soll das dann funktionieren? Zumal hier ja noch die negative Schufa-Auskunft des Geschäftsführers dazu käme.. Gibt es noch Banken, die UG-Konten eröffnen ohne Schufa-Abfragen? Es wird im Übrigen nur ein Konto auf Guthabenbasis benötigt, keinerlei Kredite. Falls jemand einen Tipp hat: Bitte nur Banken mit gutem Filialnetz, da häufig Bareinzahlungen zu tätigen wären.

- Weiterhin ist zu lesen, dass die Banken nur ein Konto eröffnen, wenn die Firma bereits im Handelsregister eingetragen ist. Aber wo zahlt man denn dann für die Eintragung vorher das Haftungskapital ein, so ganz ohne Konto? In eine fiktive "Kasse"?

- Gäbe es bessere Lösungen als die jetzt von A und B angedachte?

- Letzte Frage: Ein Bekannter des Herrn A. , selber Anwalt in einer Steuerkanzlei, rät A von der Gründung einer UG ab, da diese einen ähnlich schlechten Ruf wie die britische Ltd. hätte. Hat er Recht? Und spielt das in unserem Fall eine Rolle? Wir brauchen weder Bank- noch Händlerkredite, sämtliche Wareneinkäufe sollen in bar bezahlt werden, und investiert/expandiert wird nur, wenn genügend Gewinn vorhanden ist.

Danke fürs Lesen und hoffentlich hilfreiche Beiträge !

Es grüßt, Herr A.
peterpaul
 
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon riese am 22.09.2011, 14:16

Hallo Peterpaul,

- Kann Herr A überhaupt Geschäftsführer werden wegen der abgegebenen EV und schlechten Schufa?


es kommt drauf an, um was für Schulden es sich bei A handelt. Sind die Gläubiger Privatleute, steht das einer Bestellung zum GF nicht entgegen. Hat er aber mal Finanzamt oder Sozialversicherungen geprellt, kann das ein Hinderungsgrund sein.

- Können die Gläubiger von Herrn A irgendwie den Aufbau der Firma in Gefahr bringen? Durch Pfändungen gegen A (obwohl A keine Anteile an der UG hat)?


Sie können der UG nur einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss schicken, der Lohnzahlungen an A betrifft. Sofern die Pfändungsfreigrenze überschritten wird, muss er den bedienen - sonst macht er sich als GF strafbar.

- Weiterhin ist zu lesen, dass die Banken nur ein Konto eröffnen, wenn die Firma bereits im Handelsregister eingetragen ist. Aber wo zahlt man denn dann für die Eintragung vorher das Haftungskapital ein, so ganz ohne Konto? In eine fiktive "Kasse"?



Die Anmeldung zum Handelsregister genügt. Allerdings kann das Konto bis zur HR-eintragung gesperrt bleiben.

Ein Bekannter des Herrn A. , selber Anwalt in einer Steuerkanzlei, rät A von der Gründung einer UG ab, da diese einen ähnlich schlechten Ruf wie die britische Ltd. hätte. Hat er Recht?


Vorbehalte gibt es - meist von Leuten, die keine eigene Erfahrung haben. Die UG ist eine deutsche Gesellschaft und deshalb nicht als "Wegwerfgesellschaft" geeignet. Deshalb sind UG's auch kaum in Insolvenzen verstrickt. Das liegt aber auch daran, dass Gläubiger hier nicht nach dem Insolvenzverwalter schreien, sondern angesichts des geringen Kapitals einfach den ganzen Laden kaufen und dann auf privatrechtliche Art zerlegen oder nach KIK-Manier sanieren (sie haben ja keine persönliche Beziehung zu dem Personal). Aber die meisten UG-Gründer haben sich als seriöse Leute erwiesen, die in der Vergangenheit zähneknirschend eine Einzelfirma oder eine Personengesellschaft gegründet hätten. OHG's werden so gut wie überhaupt nicht mehr gegründet. Vielfach werden aber auch bestehende (funktionierende) Einzelbetriebe umgegründet. Es fehlte im deutschen Gesellschaftsrecht einfach die kleine Kapitalgesellschaft. Die UG ist nicht Schlupfloch für Insolvenzanwärter geworden.

Es kommt aber auch auf die Branche an. Unabhängig von der Rechtsform wird Firmen nicht so recht getraut, die sich auf Internetgeschäfte spezialisiert haben, während dem guten alten Handwerk nach wie vor vertraut wird.

Gruß
Rainer
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon peterpaul am 23.09.2011, 06:20

es kommt drauf an, um was für Schulden es sich bei A handelt. Sind die Gläubiger Privatleute, steht das einer Bestellung zum GF nicht entgegen. Hat er aber mal Finanzamt oder Sozialversicherungen geprellt, kann das ein Hinderungsgrund sein.


Finanzamt oder SV-Schulden sind es nicht, und es gibt auch kein Gewerbeverbot o.ä.

Die Anmeldung zum Handelsregister genügt. Allerdings kann das Konto bis zur HR-eintragung gesperrt bleiben.


Wie stehen denn überhaupt die Chancen auf ein Konto? Man liest immer wieder, dass kaum eine Bank ein Geschäftskonto für eine UG eröffnen will. Und hier käme ja noch die negative Schufa incl. EV des GF hinzu. Die wird doch immer bei Kontoeröffnung abgefragt, wenn ich mich nicht irre!? Obwohl wir kein Konto mit Kreditrahmen benötigen.

Edit: Ganz vergessen: Die relativ teuren Onlinekonto-Anbieter Wirecardbank oder Global Mastercard Business scheiden aus, da recht häufig Bareinzahlungen zu tätigen wären. Muss also eine Bank mit Filiale in der Umgebung sein.
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon riese am 23.09.2011, 10:21

Hallo Peterpaul,

Wie stehen denn überhaupt die Chancen auf ein Konto? Man liest immer wieder, dass kaum eine Bank ein Geschäftskonto für eine UG eröffnen will.


es war einmal. Als die UG aufkam, haben manche Banken geglaubt, die UG würde sich entwickeln wie die Ltd. und sie könnten diese Gesellschaftsform politisch kaputtkriegen mit einer Verweigerungshaltung. Zwischenzeitlich haben sie aber feststellen müssen, dass sie nicht am längeren Hebel saßen und die UG zu Lasten von GbR und OHG immer beliebter wurde und sie Gefahr liefen, auf lange Sicht den Mittelstand zu verlieren. Dieser Erfolg wäre ihnen nur gegönnt gewesen, wenn alle Banken in Deutschland an einem Strang gezogen hätten. Stattdessen fühlten hier Barclays u.a. als lachende Dritte und die anderen mussten auch einlenken.

Bei Sparkassen, Volksbanken und Postbank kriegst Du auf jeden Fall ein Konto. Allerdings zunächst ohne Dispo. Die Bonität eines Unternehmens lässt sich nicht anhand der Rechtsform oder des Nominalkapitals ausmachen, sondern anhand der Eigenkapitalquote. Ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von 1000 Euro und Verbindlichkeiten in Höhe von 100 Euro (EKQ 90,9%) hat eine höhere Bonität als ein solches mit einem Eigenkapital von 40.000 Euro und Verbindlichkeiten in Höhe von 260.000 Euro (EKQ 13,33%). Hinzu kommt, dass eine UG bilanzierungspflichtig ist und jederzeit eine Bilanz vorlegen kann, aus der sich die Vermögenswerte und Schulden ersehen lassen. Eine Bonität von 0 haben dagegen die sog. 4/3-Rechner (Leute mit Einnahme-Überschuss-Rechnung, das können nur Einzelunternehmer, Vereine oder GbR's sein), die überhaupt keine Bilanz vorlegen können.

Und hier käme ja noch die negative Schufa incl. EV des GF hinzu.


Wer GF ist, steht auf dem Handelsregisterauszug. Und diese Person können die Banken bei der Schufa online abfragen. :(
Vor allem die EV ist ein Indiz dafür, dass es sich um einen Typen handelt, der bei Zahlungsschwierigkeiten nicht Kontakt zu seinen Gläubigern aufnimmt, sondern die Zahlungspflicht ignoriert und Kontakt mit diesen Leuten zu vermeiden versucht.

Gruß
Rainer
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon peterpaul am 23.09.2011, 15:21

Also bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, den "Laden" auf meinen Partner allein anzumelden, also dass er Gesellschafter und Geschäftsführer wird?

- Wäre dann eine Art Vollmacht möglich, damit ich auch voll handlungsfähig bin? Wie schon gesagt, mein Partner gibt nur das Kapital, möchte die Geschäftsführung aber gerne mir überlassen.

- Oder die Gründung auf ihn incl. Kontoeröffnung und danach Wechsel des Geschäftsführers? Oder prüft die Bank bei bestehendem Konto IMMER den neuen GF?

Welche Kosten würden jeweils entstehen bei beiden Ideen? Stammkapital wären zu Anfang etwa 1000 Euro, falls das für die Gebührenhöhe eine Rolle spielt.

Gruß, Peter

PS:

Vor allem die EV ist ein Indiz dafür, dass es sich um einen Typen handelt, der bei Zahlungsschwierigkeiten nicht Kontakt zu seinen Gläubigern aufnimmt, sondern die Zahlungspflicht ignoriert und Kontakt mit diesen Leuten zu vermeiden versucht.


So ein Typ bin ich eher nicht. Das hat mehr den Grund, dass eine gewisse "Person", die in meinem früheren Leben eine große Rolle spielte, mich auf Teufel komm raus ruinieren wollte. :evil:
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon mgb-consulting am 23.09.2011, 15:37

(Insolvenz kommt nicht in Frage für A)

Hallo ...

die Insolvenz ist seriöser als die Abgabe der eV, denn die hat den Beigeschmack, dass Sie nach deren Abgabe unbehelligt drei Jahre werkeln können und Gläubigern erwirtschaftetes Vermögen vorenthalten.

Nichts anderes bezwecken Sie ja auch mit UG oder Ltd. Gründung!

Ein Gläubiger der dies weiss, auf Sie böse ist und ein paar Euro riskiert, der wird in der Neugründung eine Verschleierung unterstellen und erneut auf Sie einschlagen, diesmal strafrechtlich. Selbst wenn der Gläubiger keinen finanziellen Vorteil daraus erzielt, so benötigen Sie zur Verteidigung einen Anwalt, der Ihnen das letzte Geld abnimmt.

Die Gründung einer UG ist daher nicht das eigentliche Problem.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon peterpaul am 24.09.2011, 04:05

die Insolvenz ist seriöser als die Abgabe der eV, denn die hat den Beigeschmack, dass Sie nach deren Abgabe unbehelligt drei Jahre werkeln können und Gläubigern erwirtschaftetes Vermögen vorenthalten.

Nichts anderes bezwecken Sie ja auch mit UG oder Ltd. Gründung!


Ich überlege grad noch, ob ich die Worte "Unterstellung", "Frechheit" oder "Dreistigkeit" in meine Antwort einbauen soll...

Wenn es so wäre, wie Sie es mir unterstellen, wäre ja alles in Butter. Da ich ja - laut Ihrer Aussage - nun fast 3 Jahre Ruhe habe, melde ich das Ganze einfach als Einzelunternehmen auf mich an, verdiene 2,5 Jahre gutes Geld, und gebe es bis zur nächsten EV einfach wieder aus ?!

Ich habe nicht vor, meinen Gläubigern ihr Geld vorzuenthalten! Ich möchte nur mit einer in meinen Augen sehr guten Geschäftsidee endlich wieder in die Lage kommen, meine Altschulden schneller abzuzahlen. Und nebenbei noch expandieren. Das funktioniert aber nur, wenn nicht 2 Wochen nach Firmengründung der erste Gläubiger mir meine Geschäftsgrundlage unterm Hintern wegpfändet (hier z.B.: Lieferwagen, PC, etc.). Ohne diese "Zutaten" kann ich keinen Gewinn erwirtschaften, mit dem ich dann die Schulden abtrage.

Es war nie so angedacht, einfach mal eben eine UG, Ltd. o.ä. zu gründen, damit ich zukünftig Vermögensgegenstände für mich im Namen der Firma anschaffe, als angestellter GF - Minijobber 400 Euro / Monat oder bis zur Pfändungsgrenze verdiene, ein tolles Leben habe und meine Ruhe habe.

Ich möchte mir, sobald der Laden läuft, auch ein entsprechendes Geschäftsführergehalt auszahlen, gerne 2000 bis 2500 Euro netto / Monat, und alles über dem Pfändungsfreibetrag (Single, 1 Kind, etwa 1200 Euro) abgeben. Aber ich möchte NICHT, dass mir jemand gleich zu Beginn diese Grundlage nimmt. Dann könnte ich ja eher bei Hartz 4 bleiben, nichts haben und erwirtschaften, und keiner freut sich, erst recht nicht die Gläubiger.

Was soll ich nun tun? Erst Insolvenz anmelden, um ein gutes Gefühl zu haben? Einfach ein Gewerbe als Einzelunternehmen anmelden und drauf hoffen, dass niemand es merkt, und erst später pfänden kommt, wenn genug da ist?

Die Insolvenz käme für mich aus dem Grund nicht in Frage, da ich es durchaus unfair finde, den Gläubigern gegenüber. Da kann man, überspitzt gesagt, 6 Jahre von Hartz 4 oder Niedriglohn wunderbar leben, während den Gläubigern danach ihr zustehendes Geld einfach gestrichen wird.

Ich möchte den alten Kram ja so schnell es geht loswerden, aber das geht nur, wenn man mir die Geschäftsgrundlage nicht unterm Hintern wegpfändet!!!

Also, Herr MGB-Consulting:

Ihrer Ansicht nach reicht eine Einzelfirma hier aus? Sofern diese innerhalb von 2 Jahren genug Gewinn erwirtschaftet, um alle Gläubiger zu bedienen? Oder kommt der Gerichtsvollzieher auch gerne mal während der 3-Jahres-"Schonfrist" mal vorbei?

Gruß, Peter
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon mgb-consulting am 24.09.2011, 08:42

Hallo ...

wie Sie selbst schreiben, sehen Sie in der Gründung die Chance Geld zu verdienen, um Gläubiger bedienen zu können, hierzu gründen Sie über einen Dritten eine UG und lassen sich anstellen. Genau dies nennt man Verschleierung, denn Sie betreiben ganz gezielt eine Verwendungsabwägung, was Sie mit dem Unternehmensgewinn des neu gegründeten Unternehmens anstellen.

Den Blödsinn, Sie würden für die Gläubiger arbeiten, damit diese zu Ihrem Geld kommen, müssen Sie mir nicht erzählen, denn Sie schreiben ja sehr deutlich, dass Sie Ihre Geschicke selbst bestimmen und Eingriffe Dritter verhindern möchten.

Wie dies aussieht ist völlig klar... das Geld für Reinvestitionen bleibt in der zu gründenden UG, über das selbst steuerbare Gehalt täuschen Sie geringe Einkünfte vor und bestimmen, was die Gläubiger von Ihnen erhalten werden.

Und... machen wir uns nichts vor... wenn Sie ein Geschäft wittern, dann wird das Gehalt gesenkt und das Geld für eine neue Investition in der UG angespart und die Gläubiger gehen völlig leer aus.

Dies ist eine glasklare Verschleierung, mithin ein Gläubigerbetrug, der Ihnen eine Privatinsolvenz dauerhaft verbaut. Hierdurch macht sich auch Ihr Bekannter der Beilhilfe schuldig und das ist kein Kavaliersdelikt, es wird sehr tüchtig bestraft.

Würden Sie stattdessen eine Privatinsolvenz anmelden und eine schnelle Wohlverhaltensphase erlangen, dann könnten Sie sich problemlos selbständig machen und müßten eben NICHT allen Verdienst oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den Treuhänder abführen müssen.

Sehr viele Gründer scheuen die Privatinsolvenz, weil ihnen nicht sachkundige Anwälte und "Gute Freunde" sagen: "Sei vorsichtig... Du musst dann alles über der Pfändungsfreigrenze abführen!"

Dies ist aber FALSCH und ich habe hier im Forum schon zigmal darauf hingewiesen!

Angestellte müssen den Verdienst oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den Treuhänder abführen, das ist korrekt. Selbständige haben aber kein festes Einkommen und müssen mit dem Treuhänder eine Basis finden, aus der heraus ein Abführungsbetrag festgelegt werden kann. Man tut dies über ein sogenanntes fiktives Einkommen, das mit dem Treuhänder verhandelt werden muss (Vgl. § 295 (2) InsO).

Während der Wohlverhaltensphase wird dieses fiktive Einkommen als Grundlage genommen, hierauf die Steuer und die Krankenversicherung abgezogen und der dann verbleibende Betrag wird an den Treuhänder abgeführt.

Verdient der Schuldner jedoch mehr als das vereinbarte fiktive Einkommen, dann gehört der Überschuss dem Schuldner und muss nicht abgeführt werden. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht sollte dies wissen, Anwälte, die Insolvenzen nebenbei machen wissen dies im allgemeinen nicht.

Aus diesem Grunde, ist es mehr als dumm, sich eines Betruges strafbar zu machen und Risiken einzugehen, wenn man die Probleme relativ rasch ordnen kann, um dann unbeschwert neu durchzustarten.

Noch ein weiterer Aspekt wäre hier interessant, da Sie schrieben im Hartz-IV Bezug zu stehen. Sie hätten dann tatsächlich die Möglichkeit sich über Einstiegsgeld und einen Zuschuss aus Hartz-IV heraus selbständig zu machen.

Sie sind ein klassisches Beispiel für eine gescheiterte Existenz, die nun, in Ermangelung vernünftiger Beratung zu tricksen versucht, anstatt sich mit vernünftiger Beratung geordnet in eine neue Existenz zu begeben!

MfG
MGB-Consulting
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon peterpaul am 24.09.2011, 13:13

Vielen Dank für die Aufklärung. Von dieser Seite aus hatte ich es noch garnicht gesehen.

Spricht denn etwas dagegen, vor dem anzustrebenden Insolvenzverfahren bereits mit einer Selbständigkeit zu starten, also dann als Einzelfirma auf mich angemeldet? Es soll eigentlich Mitte Oktober losgehen, wir stecken mitten in den Vorbereitungen.

Und das Geld für den Insolvenzanwalt muss ja auch erstmal verdient werden. :?
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon mgb-consulting am 24.09.2011, 14:01

Hallo ...

da die Abgabe einer eV auf Antrag erfolgt, muss zumindest ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie in der Hand haben, mit der er die Abgabe zur eV eingeleitet hat.

Wenn dieser Gläubiger von den Gründungsabsichten erfährt und bei Gericht glaubhaft macht, dass Sie mit Vermögen eine neue Gründung vorgenommen haben, dann wird er in diese erneut hineinpfänden, eine Gründung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäre daher nicht ratsam.

Anders verhielte es sich, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, denn dann kann kein Gläubiger mehr in Ihr Vermögen pfänden, der Insolvenzverwalter sitzt schützend davor.

Man muss hier auch bedenken, dass es etliche Gläubiger gibt, die sich auf das Anschreiben des Insolvenzverwalters, die noch offenen Forderungen anzumelden, gar nicht erst melden, deren Forderungen gehen dann unter, weil sie nicht fristgemäß angemeldet wurden.

Ich würde folgendermaßen vorgehen...

1. Als erstes würde ich mit der ARGE sprechen, meine Gründungsabsichten mitteilen und klären, ob mich die ARGE nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit einem Zuschuss und dem Einstiegsgeld begleiten würde.

2. Als zweites würde ich mir einen Fachanwalt für Insolvenzrecht suchen und mit diesem meine einzuleitende Insolvenz besprechen, mit dem Ziel, eine schnelle Wohlverhaltensphase zu erreichen, in der ich mich selbständig machen kann.

3. Als drittes würde ich mit dem vom Gericht zugeordneten Insolvenzverwalter sprechen, ob er mit einer Gründung bereits vor der Wohlverhaltensphase unter Vereinbarung eines fiktiven Einkommens einverstanden wäre oder ob er dies erst in der Wohlverhaltensphase gestattet. Ich habe hierbei schon beide Fälle erlebt, offene wie auch sehr restriktive Insolvenzverwalter, pauschal kann man hier keine Aussage treffen.

Wenn diese Punkte geklärt sind, dann würde ich in Ruhe eine Gründung planen, würde mich aber nicht der Gefahr aussetzen, mich in eine Grauzone zu begeben, die unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen hat.

Was die Verfahrenskosten angeht, die gestundet werden können, so habe ich Ihnen hierzu einen Link angehängt.

MfG
MGB-Consulting

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/i ... undung.pdf
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon mfghst am 27.09.2011, 12:31

Hm..hab mir mal so alles durchgelesen..Wie bitte sollte ein Gläubiger in oben angeführten Falle in die UG hineinpfänden können wenn der besagte Herr keine Geschäftsanteile besitzt..DAS würde mich nun schon interessieren..
mfghst
 
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon mgb-consulting am 27.09.2011, 12:41

hab mir mal so alles durchgelesen

Hallo ...

aber nicht richtig... meine Antwort bezog sich auf das letzte Posting von Peterpaul in dem er fragte, ob etwas gegen eine Einzelfirma spräche.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon mfghst am 27.09.2011, 12:45

mgb-consulting hat geschrieben:
hab mir mal so alles durchgelesen

Hallo ...

aber nicht richtig... meine Antwort bezog sich auf das letzte Posting von Peterpaul in dem er fragte, ob etwas gegen eine Einzelfirma spräche.

MfG
MGB-Consulting


Och sorry..Ja in dem Falle natürlich...
Übrigens ich bin schon auch ihrer Meinung das ein I-Verfahren der bessere Weg als Versteckspielen ist..
mfghst
 
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Re: Komplikationen bei UG-Gründung ?

Beitragvon mgb-consulting am 27.09.2011, 13:06

Hallo ...

aber ich ergänze das Ganze mal, denn das LAG Stuttgart hat hierzu im August ein interessantes Urteil in einem ähnlichen Fall gefällt.

Hierbei geriet ein bei seinem Sohn angestellter Vater in eine Insolvenz und beide passten in Absprache das Gehalt des Vater so an, dass er immer nur sehr wenig Geld abführen musste.

Ein Gläubiger setzte eine Detektei darauf an und diese fand die Absprache heraus. In dem anschließenden Urteil wurde der Sohn zur Beihilfe der Lohnverschleierung und zur Zahlung der Detektivkosten verurteilt, nebenbei wurden beide stafrechtlich zur Verantwortung gezogen, wobei ich davon ausgehe, dass sich der Vater hiermit die Restschuldbefreiung selbst kaputt gemacht hat.

Im Falle der UG kommt es weniger darauf an wer der Eigentümer der Gesellschaft ist, sondern eher darauf, warum die Gesellschaft gegründet wurde und wer derjenige ist, der maßgeblich die Geschicke derselben leitet.

Wenn man feststellen sollte, dass derjenige, der auf dem Papier steht gar nichts von dem Geschäft versteht und nur seinen Namen gibt und darüber hinaus das Gehalt des Inhabers nicht leistungsgerecht ist, dann wird ein Gläubiger mit einer Klage vermutlich gute Aussichten auf Erfolg haben.

MfG
MGB-Consulting
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