Hallo,
für die Menschen die kurz vor der Gründung einer UG (haftungsbeschränklt), GmBH oder auch UG / GmbH & co. KG stehen möchte ich gerne bzgl. der Stammeinlage noch einmal auf etwas hinweisen.
Ich wurde von meinem Notar darauf hingewiesen.
Also ich kann jeden nur empfehlen die Stammeinlage per Überweisung mit folgenden Verwendungszweck einzubringen: Stammeinlage von Gesellschafter xyz.
Der Hintergrund ist der, das bei einer Einzahlung als "Bareinzahlung" im Falle einer Insolvenz der UG, der Insolvenzverwalter kommen kann und sagt, das er gerne die Stammeinlage von dem Gesellschafter haben möchte, da diese nicht eindeutig identifizeirt werden kann, wenn diese als "Bareinzahlung" erfolgt ist.
Bei einer 1 Euro UG sollte das kein Problem sein, aber wenn es sich um 1000 Euro handelt ist das natürlich wieder etwas anderes, da niemand gerne nochmal 1.000 Euro zum Fenster raus wirft.