Hallo!
Mein Partner und ich werden eine UG gründen. Beide sind also Gesellschafter.
Ich wohne in Deutschland und mein Partner in der Ukraine.
Wir wollen einen Handel (Import/Export) mit verschiedenen Gütern betreiben.
Da er in der Ukraine bestimmte Güter viel günstiger bekommt, wollen wir diese nach Deutschland importieren. Die Importkalkulation haben wir schon durchgeführt, sieht alles gut aus.
Meine Frage:
Ist das möglich, dass wir eine UG gründen und mein Partner als Mitgesellschafter in der Ukraine als urkainischer Bürger lebt (er hat KEINE deutsche Bürgerschaft)? D.h. einer der Gesellschafter ist ein ausländischer Bürger, also kein Deutscher Bürger.
Wenn JA, dann wie sieht es mit der Besteuerung aus?
Wenn NEIN, welche Rechtsform eignet sich für dieses Vorhaben???
Wir haben die UG gewählt, weil wir erstmal nicht das Geld für eine GmbH haben.