GmbH (evtl uG) gründen und Niederlassung öffnen ?

GmbH (evtl uG) gründen und Niederlassung öffnen ?

Beitragvon Panther1165 am 17.09.2011, 17:25

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

hallo,
ich denke darüber nach mich selbstständig zu machen.
meine bank hat mir die bereitschaft Ihrer unterstützung signalisiert.
diese bank ist ortsgebunden (sparkasse). die vorgesehene betriebsstätte liegt
allerdings ausserhalb der "sparkassen grenzen".

wenn ich nun an meinem wohnort eine GmbH oder auch mini GmbH gründe und diese dann in einer anderen stadt eine entsprechende niederlassung bzw filiale als betriebsstätte eröffnet müsste mir eigentlich meine hausbank doch wieder helfen können.
oder ?

wäre es (steuer)- rechtlich ein problem wenn eine neue gesellschaft sofort mit einer niederlassung anfängt ?
mittel oder langfristig sollen so oder so mehrere filialen entstehen.

danke für eure meinung

Panther1165
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Re: GmbH (evtl uG) gründen und Niederlassung öffnen ?

Beitragvon garbs am 19.09.2011, 19:01

Na klar kannst du gleich nach der Gründung mit einer Niederlassung beginnen, da gibt es keine steuerlichen Gründe, die da dagegen sprechen.

Das es allerdings Grenzen für Sparkassen gibt, ist mir neu... :wink:
garbs
 
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