bislang habe ich immer nur mit gelesen. Jetzt habe ich selber einige Fragen.
Für die die die Überschrift nicht verstehen: Geschäftsführender Gesellschafter einer UG trotz Hauptbeschäftigung und Nebenbeschäftigung
Situation:
Ich bin in einem Arbeitsverhältnis (HB) 3k brutto, sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Zusätzlich als erste Nebenbeschäftigung einen Minijob (400€ netto), der ist sv- und st-frei.
Jetzt will ich zusätzlich eine UG gründen, der Arbeitsaufwand überschaubar, die Umsätze auch.
1. Nun folgendes: Was passiert wenn die UG mir 400€ in Form einer geringfügigen Beschäftigung bezahlt? Sehr gutes (fast passendes Beispiel 1) hier.
Dazu noch folgendes:
Für geringfügig Beschäftigte fällt grundsätzlich die pauschale Steuer in Höhe von 2% an. Dies allerdings nur, wenn auch der pauschale Beitrag zur Rentenversicherung anfällt. Da kein pauschaler Beitrag zur Rentenversicherung anfällt, fällt auch keine pauschale Lohnsteuer an.
Heißt im Klartext: Da ich beherrschender GF-GS bin und somit nicht der Sozialversicherung unterliege, das mich bzw. die UG keine Abgaben erwarten? Mal davon abgesehen, das SV schon durch die HB gezahlt wird?!
2. Für ein Beispiel rechne ich mit 100€ Gewinn pro Monat, kummuliert macht das 1200€ im Jahr.
Darauf entfallen Körperschaftsteuer 15%, Gewerbesteuer 17%, 25% Thesaurierung (bis 25k)und bei Ausschüttung 25% Abgeltungssteuer auf den Ausschüttungsbetrag, richtig?
3. Ab wann wird aus einer Nebenbeschäftigung eine Hauptbeschäftigung? Gibt es da irgendwo Zahlen?
Was wenn ich z.B. 3500 Brutto durch die UG verdienen würde, dann wäre das mehr als bei meiner jetzigen HB.
Besten Dank,
casper