riese hat geschrieben:Hallo Rafael,
stell die Fragen lieber einzeln statt in einem Beitrag. Sonst kriegst Du nämlich nur von Leuten eine Antwort, die alle Fragen beantworten können.
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Gruß
Rainer
rafaelhan74 hat geschrieben:Hallo!
Ich habe ein Einzelunternehmen und mache eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Da ich die Arbeit alleine nicht mehr schaffe möchte ich einen Mitarbeiter einstellen. Ob als fester Mitarbeiter, freier Mitarbeiter oder Freelancer ist noch nicht sicher. Da ich plane nun auch ein größeres Publikum anzusprechen will ich mir Ärger mit der Namensgebung vom Hals halten.
Mein erster Gedanke war es mich als Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen und das Problem mit dem Namen in den Griff zu bekommen. Mit dem Handelsregistereintrag wird man aber Bilanz-pflichtig. Das Namensproblem ist damit immer noch nicht gelöst, so bin ich schließlich bei der UG gelandet.
Mit der Beschäftigung eines Mitarbeiters und der Gründung einer UG würden sich einige Dinge für mich verändern, wozu ich ein paar Fragen habe:
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5) Bei der UG ist man dazu verpflichtet Rücklagen in Höhe von 25% vom Gewinn zu bilden. Auf der einen Seite habe ich was raus geht, z.B. in Form von Tankrechnungen oder Büromiete, und auf der anderen Seite was rein kommt. Die Differenz war bis jetzt quasi meines. Wie wird aber bei einer UG bestimmt was meines ist? Ist es möglich das ich mir vom Auftragswert einen festen Prozentsatz, z.B. 10%, als meinen Lohn behalte? 40% des Auftragswertes wären dann für Büromiete und andere Betriebsausgaben. Das was dann von den 40% übrig bleibt ist der Gewinn von dem die Rücklagen zu bilden sind.
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Rafael
riese hat geschrieben:Zu 5.: Bei der UG lebst Du ja nicht von dem Gewinn, sondern zahlst Dir selber ein Gehalt. Wenn dann noch zuviel Gewinn übrigbleibt, hast Du das Gehalt zu niedrig gewählt. Gewinnausschüttungen wären eh als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, obwohl die UG dafür schon mal Körperschaftssteuer gezahlt hat. Hohe Gewinne zu machen ist bei einer Kapitalgesellschaft unlukrativ (Ausnahme: Die Gesellschafter sind jemand anders als der GF).![]()
Zu 5: Wenn mein Gehalt so groß ist, das nur 1,--EUR Gewinn für die übrig bleibt ist das legal und ich bekomme keine Schwierigkeiten mit dem Gesetz? Die Aspekte der steuerlichen Nachteile für mich bei dieser Gehaltsgestaltung spielen keine Rolle.
Rafael