Re: Freiwillige Kapitalrücklage - praktische Umsetzung
von riese am 19.08.2011, 07:47
Hallo Flimflam,
die Kapitalrücklage unterscheidet sich ja gerade dadurch vom Stammkapital, dass sie nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Deshalb wird sie ja auch getrennt in der Bilanz ausgewiesen. Einzelunternehmen, GbR's und oHG's haben nämlich kein ins HR einzutragendes Stammkapital und kennen deshalb auch keine Kapitalrücklage.
Es reicht, im Verwendungszweckfeld der Überweisung "Kapitalrücklage" anzugeben, so dass dies auch auf den Kontoauszug gedruckt wird.
Gruß
Rainer