ayRiko hat geschrieben:Flexible Gehälter sind leider nicht möglich; man muss den Geschäftsführer-Vertrag dem Finanzamt zukommen lassen.
Und in diesem sollte man nicht einfach einen Euro-Betrag nennen, sondern auf Tariflohngruppe ... Bezug nehmen.
ayRiko hat geschrieben:Dem Geschäftsführer ist es übrigens erlaubt, das erhaltene Gehalt direkt wieder an die Gesellschaft zurückzuzahlen (wenn die finanzielle Lage mal kritisch wird).
Das ist dann aber entweder ein Darlehen (das nach objektiven Gesichtspunkten verzinst werden muss) oder eine Einlageerhöhung (die kostenpflichtig ins Handelsregister eingetragen werden muss).
ayRiko hat geschrieben:Der Steuersatz für eine Gewinnentnahme ist ja nicht soo überirdisch hoch.
Verwechsle jetzt aber nicht die Steuer für eine normale Gewinnausschüttung mit der für eine verdeckte Gewinnausschüttung. Bei letzterer wird der Betrieb zu einer zusätzlichen Körperschaftssteuer verdonnert, während der GF hierfür keine Einkommensteuerermäßigung bekommt, weil sein privater Steuerbescheid bestandskräftig ist.

Bei einer normalen Gewinnausschüttung wird diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt, was sich der Höhe nach nicht von solcher aus nichtselbständiger Arbeit unterscheiden würde.
Bei Durchsicht des Handelsregisters ist mir sowieso mal aufgefallen, dass über 90% der UG-Gründer (gilt gleichermaßen für die Ltd.) sie wirtschaften lassen und höchstens 10% sie als Komplementärgesellschaft für eine UG & Co KG verwenden, während das Verhältnis bei der "normalen" GmbH ganz anders ist. Offenbar haben die Leute nur die Haftungsbeschränkung für möglichst wenig Bürokratie im Kopf und durchdenken die Sache zu wenig. Da sollten doch die 200 € für die KG-Gründung auch noch drinhängen und man kann mit einer Personengesellschaft wirtschaften, die buchhalterisch fast wie ein Einzelbetrieb gehandhabt werden kann und keine juristischen - vor allem steuerrechtlichen - Fallstricke aufweist wie eine Kapitalgesellschaft. Letztere verfällt in den Dornröschenschlaf. So ganz nebenbei läuft auch noch die Pflicht zur Bildung der Kapitalrücklage mangels Gewinn ins Leere.
Vielleicht sollte man auch hierüber nachdenken.
Gruß
Rainer