Förderverin Mit Tochter UG, oder UG mit Tochter gUG

Förderverin Mit Tochter UG, oder UG mit Tochter gUG

Beitragvon peterleh am 02.09.2011, 23:53

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo, ich plane einen kleinen Webshop, in dem es einen Mitgliederbereich gibt.
Die im MItgliederbereich erwirtschafteten Einnahmen sollen zu 100% zu mildtätigen Zwecken
verwendet werden.
Bei einer "normalen" (kleinen UG) kann ich schliesslich nur 20% meiner nachgewiesenen Mildtätigkeit beim Finanzamt geltend machen.

Daher (weil ich mehr für Mildtätigkeit tun möchte) kam ich auf die Idee das Projekt entweder als UG (nicht Mitglieder Bereich) und gemeinnütziger UG als Tochter der UG (Mitgliederbereich), oder als Förderverein (Mitgliederbereich)
mit Tochter UG (Nicht MItglieder Bereich) zu konstruieren.
(Ich glaube UG mit Tochter Förderverein geht wohl nicht? - deshalb die Konstellation wie oben geschrieben)


Was rät mir denn der Fachmann?
Mitte September habe ich einen Termin beim Steuerberater.
Vielleicht sollte ich zu dem Thema auch nochmal mit dem Finanzamt sprechen?
Danke für Ratschläge + Gruß
Peter
peterleh
 
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Registriert: 02.09.2011, 23:29

Re: Förderverin Mit Tochter UG, oder UG mit Tochter gUG

Beitragvon mgb-consulting am 03.09.2011, 08:05

Hallo ...

was rät der Fachmann?

Nix!

Mir hat die ganze Kasperei eher den Anschein, dass die Mildtätigkeit als Nebenzweck vorgeschoben wird, um die Erträge aus dem Geschäft nicht versteuern zu müssen... ich glaube die Selbstlosigkeit nicht, denn hier stehen eindeutig steuerliche Fragen im Vordergrund.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Förderverin Mit Tochter UG, oder UG mit Tochter gUG

Beitragvon peterleh am 03.09.2011, 19:03

dem ist nicht so - die mildtätigkeit ist der hauptzweck!
jedoch muss auch von etwas gelebt werden!
Daher steht ja die Frage der möglchen Konstellation im Raum!
und
1) mit Kasperei hat das nichts zu tun!
2) natürlich sind stererrechtliche Fragen von besonders hohem Interesse, da
es doch gilt die Gemeinnüützigkeit ganz klar vom wirtschaftlichen Betrieb abtzugrenzen.
Der UG entshehen ja keinerleich steuerliche Vorteile durch die weitere gug!!!
Höchstens diese erlangt diese.
3) ist doch ganz klar, dass ich mehr als 20% spenden möchte, da frage ich mich doch, wie sie auf die Aussage kommen, dass sie "die Selbstlosigkeit nicht glauben"

--> von selbstlosigkeit ist nicht die rde!
Plan ist es etwas gutes zu tun (und dies zu mehr als den erlaubten 20%, dies aber mit einem zweiten nebenher laufenden business auch aufrecht erhalten zu können, indem hier auch Gewinner erwirtschaftet werden können, um das Ganze auch voranzutreiben, auzubauen.
Zum Glück steht mein Termin beim Steuerberater ja bald ein.
Ich hoffe mal, dass dies kein Kasper ist!
Gruß
Peter Lehmann
peterleh
 
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