Hallo, ich plane einen kleinen Webshop, in dem es einen Mitgliederbereich gibt.
Die im MItgliederbereich erwirtschafteten Einnahmen sollen zu 100% zu mildtätigen Zwecken
verwendet werden.
Bei einer "normalen" (kleinen UG) kann ich schliesslich nur 20% meiner nachgewiesenen Mildtätigkeit beim Finanzamt geltend machen.
Daher (weil ich mehr für Mildtätigkeit tun möchte) kam ich auf die Idee das Projekt entweder als UG (nicht Mitglieder Bereich) und gemeinnütziger UG als Tochter der UG (Mitgliederbereich), oder als Förderverein (Mitgliederbereich)
mit Tochter UG (Nicht MItglieder Bereich) zu konstruieren.
(Ich glaube UG mit Tochter Förderverein geht wohl nicht? - deshalb die Konstellation wie oben geschrieben)
Was rät mir denn der Fachmann?
Mitte September habe ich einen Termin beim Steuerberater.
Vielleicht sollte ich zu dem Thema auch nochmal mit dem Finanzamt sprechen?
Danke für Ratschläge + Gruß
Peter