Hallo zusammen,
wie sähe es denn mit folgender Variante aus:
Zusätzlich zum Musterprotokoll, das ans Handelsregister geschickt wird, setzen die Gesellschafter noch einen zweiten - nicht notariell beurkundeten - Vertrag auf, in dem sie alles das regeln, was sie gern geregelt haben möchten, aber im Musterprotokoll nicht regeln können. Das Ding nennen sie dann nicht "Gesellschaftervertrag", sondern meinetwegen "Grundlagenvertrag".
Welche Rechtsfolgen würden sich daraus ergeben? Könnte allein das Ansinnen, das Musterprotokoll zu ergänzen (und dies vor staatlichen Einrichtungen zu verbergen), dazu führen, dass der Vertrag für sittenwidrig erklärt werden könnte und damit auch im Innenverhältnis unwirksam wäre?
Gruß
Rainer