Hallo Maik,
MaikZ hat geschrieben:anhand der Ausführungen bekomme ich den Eindruck, als ob "Rainer"ein allwissender "Steuerfanatiker" bzw. "Buchhaltungsfanatiker" ist

um Steuern geht es hier nicht, sondern um ein buchhalterisches Grundwissen, das erforderlich ist, um die Zusammenhänge überhaupt zu verstehen. Wer die Funktionsweise eines Viertakt-Motors nicht kennt, kann auch nicht verstehen, was ein Zündaussetzer ist oder warum er den Motor soeben abgewürgt hat.
MaikZ hat geschrieben:a) Welchen Nachweis muss ich bei einer Stammkapitalerhöhung erbringen ?
b) reicht es, wenn ich die Stammkapitalerhöhung buche und dem Handelsregister dieses melde,
oder muss ich dieses durch einen Notar beauftragen/beurkunden lassen?
Was nicht von einem Notar kommt, nehmen die beim Handelsregister gar nicht erst an. Seit geraumer Zeit ist eine Übermittlung in Papierform schon gar nicht mehr möglich und muss über ein Verschlüsselungsprogramm online erfolgen, über das nur ein Notar verfügt.
MaikZ hat geschrieben:c) Welche Konten kann ich denn grundsätzlich gegen "Stammkapital" buchen ?!
Bei der UG nur Finanzkonten, solange auch durch die Erhöhung die 25000-Grenze nicht erreicht wird.
MaikZ hat geschrieben:Beispiel: Wenn ich jetzt für 20.000 EUR ein Fahrzeug einbringe, wann und wie kann ich dieses dann als "Stammkapital" umbuchen ?! Bzw. gibt es da als UG irgendwelche Sachen die ich berücksichtigen muss.
Wenn bereits 5000,00 € Stammkapital vorhanden sind, ist die Erhöhung durch Sacheinlage möglich, weil die UG dadurch zur GmbH würde (unabhängig davon, ob die Umschreibung auch zeitgleich beantragt wird). Der Buchungssatz wäre dann
Anlagekonto an Stammkapital.
Liegt das bisherige Stammkapital aber unter 5000,00 €, ist die Erhöhung auf 25000,00 € durch Sacheinlage nicht möglich. Die Sacheinlage wäre dann
Anlagekonto an Kapitalrücklage zu buchen. Eine Anmeldung zum Handelsregister ist dafür nicht nötig.
Gruß
Rainer