Hallo Exzellenz,
dann musst Du einen Darlehensvertrag mit der Gesellschaft abschließen. Die Gesellschaft muss das Geld aber verzinsen. Der Zinssatz muss angemessen sein, d.h. niedriger als der einer Bank und höher als Guthabenzinsen.
Fragt sich nur, warum dann nicht gleich ein höheres Stammkapital wählen. Im Insolvenzfall wird das Darlehen sowieso wie Eigenkapital behandelt, d.h. Du kannst es in den Wind schreiben. Wenn Du es schon der Sicherheit wegen machen willst, solltest Du einen Strohmann dazwischenschieben: Du gibst das Darlehen dem Strohmann und er der UG.
Gruß
Rainer