Den Laden wieder auflösen

Den Laden wieder auflösen

Beitragvon riese am 31.08.2011, 09:00

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

jemand hat sich verzockt und wollte eine Existenz gründen. Er hat nur den Fehler gemacht, keinen Businessplan aufzustellen und durchzurechnen, was dabei herauskommt, sondern munter drauflos gehandelt (so ein typischer Praktiker...).

4000,00 € Eigenkapital hatte er, einen Kredit über 14.000,00 € hat er sich bei der Barclays Bank zu sehr ungünstigen Konditionen auf seinen Namen besorgt, um ihn der Firma zur Verfügung zu stellen. Mit den 4000,00 € hat er eine UG gegründet; die Eintragungsmitteilung liegt noch nicht vor. Ein Geschäftsgirokonto und ein Tagesgeldkonto ist schon eingerichtet und das Geld eingezahlt; die Freischaltung zum Online-Banking ist noch nicht erfolgt. Gestern stellte sich dann heraus, dass die Investitionen zu hoch sind und das Projekt geplatzt ist.

Was nun? Die Eintragung kann man sicherlich nicht mehr stoppen. Die Notarrechnung muss auch bezahlt werden. Ein Architekt wird auch noch seine Rechnung schicken.

Ich würde da 2 Lösungen sehen:
1. Den Mantel verkaufen. An wen wendet man sich da am besten?
2. Das Stammkapital (oder was übrig ist) zurücküberweisen und die Vermögenslosigkeit dem Handelsregister stecken, damit man die Gesellschaft dort von Amtswegen löscht.

Aber in beiden Fällen müsste erst mal eine Abwicklung erfolgen. Dazu müsste man auch die Zuteilung einer Steuernummer abwarten, um wenigstens noch Vorsteuer ziehen zu können. Und was ist mit dem Privatkredit? Lässt sich wohl Barclays darauf ein, ihn in einer Summe zurückzuzahlen?

Und die liebe IHK - ist der Jahresbeitrag ohne Wenn und Aber fällig oder kann man die davon überzeugen, dass die Firma nie gewirtschaftet hat? Fragen über Fragen.

Gruß
Rainer
riese
 
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Re: Den Laden wieder auflösen

Beitragvon jana81* am 31.08.2011, 14:52

open-e-lab.de/e-camp.html

Ich habe hier so eine Art Infoveranstaltung für Gründer gefunden. Ist vielleicht hilfreich.
;-)
jana81*
 
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Re: Den Laden wieder auflösen

Beitragvon Schönfelder am 18.09.2011, 18:11

Hallo Rainer,
interessanter Threadtitel :wink:

Den Mantel zu verkaufen halte ich bei dem Hintergrund für schwierig. Einfallen würden mir da jetzt nur eBay oder Kleinanzeigen. Alternativ: Einem Unternehmen anbieten welches Vorratsgesellschaften verkauft.

Da es bei der IHK deutliche regionale (und personelle) Unterschiede gibt lässt sich dies wohl nicht pauschal beantworten. Mit Glück ist da vielleicht etwas möglich, bisher habe ich jedoch noch nie von Beitragsausnahmen gehört.

Eine vorzeitige Kreditzurückzahlung habe ich bereits bei zwei unterschiedlichen Banken gemacht und abgesehen von einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr im dreistelligen Bereich keine Probleme gehabt.

Gruß
Jochen
Schönfelder
 
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