Hi,
bin grad auf der Suche nach Informationen auf dieses Forum gestoßen.
Ich steh im Moment vor einigen Fragestellungen zur Gründung einer UG.
Aktuell habe ich bereits ein Nebengewerbe angemeldet. Aufgrund kürzlicher Entwicklungen steht nun die Gründung einer UG an.
Das Nebengewerbe läuft steuerlich unter der Kleinunternehmerregelung(umsatzsteuerbefreit).
Nun die UG gründe ich entweder alleine oder mit einem Geschäftspartner zusammen.
Vom Ämtergang her wäre es praktischer sie alleine zu gründen, da mein Geschäftspartner nicht hier um die Ecke ist. Außerdem ist er noch angestellt und ist sich nicht sicher was die Personalabteilung dazu sagt...
Nun ist die Lage so, dass wir in jedem Fall beide für die UG arbeiten. Nun stellen sich mir folgende Fragen:
-In jedem Fall muss ja die UG im Handelsregister eingetragen werden. Die Gewerbeanmeldung selbst muss ich für die UG nochmal extra durchführen, Obwohl ich bereits ein Gewerbe angemeldet habe?
-Um Geld aus dem eingenommenen Kapital der UG zu erhalten, muss ich da quasi selbst bei der UG angestellt sein? Oder kann ich, als Gesellschafter, das Geld selbst entnehmen?
-Da wir zu zweit sind, stellt sich die Frage wie das mit meinem Kollegen gehandhabt wird. Sprich wie erhält er seinen Anteil an der Bezahlung? Oder kurz, wie erhalten wir beide unseren Anteil an den Einnahmen?
Gruß
Simon