Hallo,
Könntet Ihr mir bei folgendem virtuellen Fall helfen:
Die XYZ UG wurde mit Firmensitz Berlin gegründet.
Es gibt nur einen Geschäftsführer. Dieser ist namentlich und mit Adresse im Gesellschaftervertrag benannt. Die Wohnung des Geschäftsführers beherbergt gleichzeitig die Geschäftsräume.
Nun verlegt der Geschäftsführer seinen Wohnsitz und damit die Geschäftsadresse von Berlin nach Brandenburg. Es gibt keine weitere Adresse der XYZ UG in Berlin. Er möchte den Aufwand und die Kosten durch den Umzug für die XYZ UG möglichst gering halten.
Auf Anraten des Notars wurde die Geschäftsanschrift der XYZ UG im Gesellschaftsvertrag auf Brandenburg geändert. Die Handelsregistereintragung bleibt unverändert in Berlin.
Frage:
1) Ist der Firmensitz damit weiterhin Berlin oder jetzt Brandenburg?
2) Wo muss die Gewerbeanmeldung erfolgen (Berlin o. Brandenburg)?
3) Über welche IHK werden die Gebühren abgerechnet (Berlin o. Brandenburg)?
4) Welches Finanzamt ist zuständig (Berlin o. Brandenburg)?
Schon mal vielen Dank im Voraus.
VG