Änderung der UG teuerer als die Gründung

Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon MajorTom am 30.06.2011, 22:35

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich habe letztes Jahr eine UG mit Musterprotokoll gegründet und mit Registeranmeldung ca. 350 Euro dafür bezahlt.

In dem Monat habe ich den Geschäftsführer ausgetauscht und den Firmensitz verlegt.
Das ganze hat 10 Minuten beim Notar gedauert.

Nun kam die Rechnung...502 Euro inkl. 88 Euro Registermeldung.
Die Rechnung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Wie kann die kleiner Änderung mehr kosten als die eigentliche Gründung?

Beim Anruf wegen der Rechnung wurde mir dann mitgeteilt das alles nach Vorschrift berechnet wurde. Es ist auch so das Änderungen teuerer als die eigentliche Gründung ist. Auf die Frage wieso man davon nicht im Vorfeld informiert wird und mir gesagt das man das nur auf Anfrage vorher macht.
Ich könnte mich ja Beschweren aber damit würde ich keine Aussicht auf Erfolg haben.

Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht, oder kann mir helfen die Rechnung nachzuvollziehen?
Keine Ahnung ob die ganzen Positionen überhaupt notwendig sind um die Adresse und den Geschäftsführer zu ändern. z.B. 33 Euro XML File erstelllen.

Hier würde zwar rauslesen das die Geschäftsführeränderung nur 42 Euro kosten würde- und das wäre angeblich die Sache die das bei mir so teuer gemacht hat.
http://www.bnotk.de/Buergerservice/Nota ... eldung.php

Ich fühle mich hier im Moment total abgezockt....aber vielleicht ist es ja auch richtig so....darum bitte Infos wer schon mal so was über den Notar geändert hat.

Danke Matthias
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon RAKLOSE am 01.07.2011, 09:05

Bei jeder Abweichung vom Musterprotokoll, also auch bei einer nachträglichen Änderung ist ein Geschäftswert von 25.000 Euro anzusetzen.
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon MajorTom am 01.07.2011, 11:47

Danke für eine Antwort.

Das mit 25.000 Euro habe ich auch gelesen.
Aber eine Änderung des Geschäftsführer - was laut Aussage des Notars das teuere daran ist - kostet ja laut Internetinfo 21 € oder 42 €.
Mir wurde dafür aber 260 Euro in Rechnung gestellt.

Für die Neubestellung oder Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro (Wert gemäß § 41a Abs. 4 Nr. 1 KostO: 25.000 €) fällt ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 21,00 € bei einer Beglaubigung ohne Entwurf und eine Gebühr in Höhe von 42,00 € bei einer Beglaubigung mit Entwurf an.


Laut Aussage Notar muss er aber diese 260 Euro laut Gebührenverordnung in Rechnung stellen.
Gibt es diese Gebühren für Änderungen der UG (Geschäftsführer, Adressänderung) eine öffentliche Liste?
21/42 Euro zu 260 Euro ist ja schon ein erheblicher Unterschied. Und braucht man unbedingt diese ganzen Dienstleistungen zur Änderung wie XML File Erstellung für 33 Euro?


Grüße Matthias
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon RAKLOSE am 01.07.2011, 12:10

Kommt mir extrem und falsch vor.
Ich habe hier eine Notarrechnung für Gf Wechsel und Sitzverlegung insgesamt 412 Euro

Gf Wechsel:
32, 141, 47 KostO 168 Euro
32,141, 36 KostO 84 Euro
Anmeldung 42 Euro
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon jschnitzler am 01.07.2011, 12:19

MajorTom hat geschrieben:Danke für eine Antwort.

Das mit 25.000 Euro habe ich auch gelesen.
Aber eine Änderung des Geschäftsführer - was laut Aussage des Notars das teuere daran ist - kostet ja laut Internetinfo 21 € oder 42 €.
Mir wurde dafür aber 260 Euro in Rechnung gestellt.

Für die Neubestellung oder Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro (Wert gemäß § 41a Abs. 4 Nr. 1 KostO: 25.000 €) fällt ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 21,00 € bei einer Beglaubigung ohne Entwurf und eine Gebühr in Höhe von 42,00 € bei einer Beglaubigung mit Entwurf an.


Laut Aussage Notar muss er aber diese 260 Euro laut Gebührenverordnung in Rechnung stellen.
Gibt es diese Gebühren für Änderungen der UG (Geschäftsführer, Adressänderung) eine öffentliche Liste?
21/42 Euro zu 260 Euro ist ja schon ein erheblicher Unterschied. Und braucht man unbedingt diese ganzen Dienstleistungen zur Änderung wie XML File Erstellung für 33 Euro?


Grüße Matthias


Vielleicht posten sie mal die entsprechenden Passagen Ihrer Rechnung und auf welche Paragraphen Ihr Notar sich hier bezieht.

Wurden eventuell von dem Notar auch Schriftstücke aufgesetzt. Hier können auch noch Gebühren anfallen.
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon MajorTom am 05.07.2011, 17:37

Hallo und sorry das es nicht schneller ging...war aber unterwegs und hatte ich Rechnung nicht dabei.

Also berechnet für die Änderung des Geschäftsführers plus Sitzverlegung wurden:

§§47;39I/41c Organbeschlüsse 264,00 €
§§38III,7;145 I; 41a Registeranmeldung 88,50€
§§147 II, 30 I Erstellen xml-Strukturdatei 33,00 €
§§147 II, 30 I Erstellen GesV zu § 54 GmbHG 10,00 €
§§136, 152 I Dokumentenpauschale 9,50 €
§ 136 III elektronische Übermittlung 7,50 €
§§^137; 152 II Postdienstleistungen / Auslagen 10,00 €

Gesamt 422,50 plus 19% = 502,78 €

Gegründet war die UG mit gesetzl. Vorlage.

Keine Ahnung ob diese ganzen Positionen überhaupt notwendig sind für die gewünschte Änderung.
Es gab auch keine Beratung oder andere Schriftstücke.

Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt das es sehr wohl auch einen günstigeren "Weg" gibt - das sagt einen aber der Notar nicht. Er kann mir zwar die Rechnung aus Datenschutzgründen nicht zeigen, aber andere Kunden haben hier deutlich weniger für so eine Änderung gezahlt.

Ich habe davon keine Ahnung. Im Moment fülle ich mich von dem Notar abgezockt -zumal er auf Rückfrage zu Rechnung lapidar meinte das ich mich gerne Beschweren kann aber eh damit hinten runterfalle - und vorab eine Preisinformation geben Sie nur auf gezielte Nachfrage.

Ich will jetzt nur wissen ob das richtig berechnet wurde - oder ob man das auch deutlich günstiger hätte bekommen können, wenn man einen anderen "Weg" wählt.

Danke und Grüße Matthias
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon jschnitzler am 05.07.2011, 18:22

MajorTom hat geschrieben:Hallo und sorry das es nicht schneller ging...war aber unterwegs und hatte ich Rechnung nicht dabei.

Also berechnet für die Änderung des Geschäftsführers plus Sitzverlegung wurden:

§§47;39I/41c Organbeschlüsse 264,00 €
§§38III,7;145 I; 41a Registeranmeldung 88,50€
§§147 II, 30 I Erstellen xml-Strukturdatei 33,00 €
§§147 II, 30 I Erstellen GesV zu § 54 GmbHG 10,00 €
§§136, 152 I Dokumentenpauschale 9,50 €
§ 136 III elektronische Übermittlung 7,50 €
§§^137; 152 II Postdienstleistungen / Auslagen 10,00 €

Gesamt 422,50 plus 19% = 502,78 €

Gegründet war die UG mit gesetzl. Vorlage.

Keine Ahnung ob diese ganzen Positionen überhaupt notwendig sind für die gewünschte Änderung.
Es gab auch keine Beratung oder andere Schriftstücke.

Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt das es sehr wohl auch einen günstigeren "Weg" gibt - das sagt einen aber der Notar nicht. Er kann mir zwar die Rechnung aus Datenschutzgründen nicht zeigen, aber andere Kunden haben hier deutlich weniger für so eine Änderung gezahlt.

Ich habe davon keine Ahnung. Im Moment fülle ich mich von dem Notar abgezockt -zumal er auf Rückfrage zu Rechnung lapidar meinte das ich mich gerne Beschweren kann aber eh damit hinten runterfalle - und vorab eine Preisinformation geben Sie nur auf gezielte Nachfrage.

Ich will jetzt nur wissen ob das richtig berechnet wurde - oder ob man das auch deutlich günstiger hätte bekommen können, wenn man einen anderen "Weg" wählt.

Danke und Grüße Matthias


Aufgrund der Fragestellung habe ich ein Problem hier vollumfänglich zu antworten. Herr Klose ist hier der richtige Ansprechpartner, da er derartige Rechtsauskünfte geben darf - ich leider nicht :(

Ich sehe aber in der Rechnung, dass der Notar einen Gesellschafter-Vertrag aufgesetzt hat, was mit 10,00 Euro berechnet wurde. (Dies war auch der Hintergedanke meiner Frage.) Man kann solche Verträge auch selber aufsetzen (aus Musterverträgen bspw.) aber das haben Sie wahrscheinlich nicht gemacht und daher erscheint mir die Gebühr insofern gerechtfertigt und mit 10,00 Euro auch nicht zu hoch. Elektronische Übermittlung und Postdienstleistungen erscheinen auch im normalen Rahmen.

Die xml-Strukturdatei ist mysteriös. Warum die Registeranmeldung und die Organbeschlüsse so "teuer" sind, erschließt sich mir nicht und sollte von einem Juristen geklärt werden.

Bitte teilen Sie doch noch mit, welchen Gegenstandswert der Notar angesetzt hat. Da Notare nach einer Gebührentabelle abrechnen, lässt sich leicht prüfen, ob hier "zuviel" berechnet wurde.

:arrow: Ich bin auf jeden Fall bei Ihnen! Diese Rechnung ist zu hoch - es gibt günstigere Wege!
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon RAKLOSE am 05.07.2011, 18:50

Da Abänderungen in einer Kapitalgesellschaft ist der Wert grundsätzlich mit mind. 25.000 anzusetzen. Möglicherweise hat er einen "Gebührensprung" genutzt und zu den 25 das Kapital der UG addiert, was grundsätzlich zulässig ist.
Der Gesellschaftsvertrag war um die Abänderungen neu zu fassen und einzureichen.
Die xml Datei ist erforderlich, um die Daten elektronisch per EGVP abreichen zu können.
Offensichtlich wurde jeder Beschluss einzeln in Wert gesetzt, was zulässig ist.

Gegen die Rechnung werden Sie leider nichts unternehmen können.
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon MajorTom am 05.07.2011, 19:20

Danke für die schnelle Ausführliche Antwort.

Ich denke auch, dass die Rechnung formal erst mal richtig ist.

Was sich mir noch nicht ganz erschießt ist die Frage, ob man das ganze als Notar auch "günstiger" machen kann, oder ob dieser Weg der gesetzlich vorgeschrieben ist und damit auch die Gebühren.
Wenn das so wäre, dann dürfte es ja laut Steuerberater keine Rechnung von anderen Notaren geben die so eine Sache günstiger abrechnen. Ich lese eigentlich hier heraus - kann man auch so machen - bringt halt dem Notar mehr Geld in die Kasse.

Wenn es aber auch wirklich einen "günstiger" Weg geben würde, dann würde ich den Notar nochmal damit konfrontieren. Im Moment denkt er ja das ich den Rechnungsweg eh nicht nachvollziehen kann - womit er ja auch letztendlich Recht hat.

Dazu müsste ich den Notar schon sagen können das hatte man auch nach §§ xy hätte abrechnen können - und das wäre dann nicht so teuer.

Prinzipiell werde ich wohl nicht mehr zu dem Notar gehen. Hatte heute schon eine Beratung wegen der Erbsache abgesagt.

Grüße Matthias
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon RAKLOSE am 05.07.2011, 19:33

Der Notar ist streng verpflichtet nach den gesetzliche Vorschriften abzurechnen. Gesetze können natürlich ausgelegt werden.
In diesem Forum wird niemand, auch ich nicht, die Auslegungsmöglichkeiten aufzeigen, da u.U. alles sehr grenzwertig sein kann.
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Re: Änderung der UG teuerer als die Gründung

Beitragvon riese am 27.07.2011, 11:19

MajorTom hat geschrieben:In dem Monat habe ich den Geschäftsführer ausgetauscht und den Firmensitz verlegt.
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Nun kam die Rechnung...502 Euro inkl. 88 Euro Registermeldung.
Die Rechnung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.


Hier liegt ein Fehler des Notars vor, der offenbar den § 41 d KostO - insbesondere den letzten Satz - nicht kennt.

Hier heißt es u.a.:
Die Gebührenvergünstigung des § 41 d KostO (Geschäftswert) wirkt sich unter bestimmten
Voraussetzungen auch auf spätere Satzungsänderungen der GmbH bzw. UG aus.
Vorraussetzungen:
1. GmbH bzw. UG müssen durch Musterprotokoll gegründet worden sein
2. Änderungen müssen innerhalb des Rahmens des Musterprotokolls liegen
(z. B. Sitzverlegung, Gegensand des Unternehmens, nicht im Rahmen z. B.: weiterer GF oder 4 Gesellschafter)
sind die Voraussetzungen gegeben, dann bestimmt sich der Wert nicht nach § 39 IV KostO
( 1 % min. 25.000,--) sondern § 41 d KostO = 1 % des Stammkapitals ohne Mindeswert.


Und im hier genannten Fall wurde weder vom Musterprotokoll abgewichen noch hat eine Erweiterung stattgefunden, sondern es wurden lediglich Daten aus dem Musterprotokoll ausgetauscht: Der Firmensitz und der Name des GF. Die Notarrechnung war falsch.

Gruß
Rainer
riese
 
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