riese hat geschrieben: (Die "Affen" fragen nämlich bei der IHK nach, ob der Name schon "belegt" ist statt einfach in ihrer eigenen Datei nach Doppelgängern zu suchen oder das gleich Datenfeld für den Firmennamen als "eindeutig" programmieren zu lassen - aber das ist Bürokratie in Deutschland).
riese hat geschrieben: Die Ltd. wird dagegen eher von solchen Leuten bevorzugt, die wegen ihrer "Vergangenheit" ein Gewerbeverbot haben oder in der SCHUFA stehen. Hier wird ein Strohmann (nach Möglichkeit ein Ausländer) als Director bestellt, der dem "Ex-Pleitegeier" Handelsvollmacht erteilt. Handelsvollmachten stehen bekanntlich in keinem Handelsregister. Und deshalb ist auch kein Wunder, dass die Ltd. dann auch wieder den Bach runtergeht. Die Kosten für eine Ltd. sind in Deutschland aber wesentlich höher als für eine UG. Für die UG fallen nur die IHK-Beiträge an (wenn sie nicht ohnehin gezahlt werden müssen, weil ein Handelsgewerbe betrieben wird), während bei einer Ltd. der Provider jährlich mit einer stolzen Summe die Hand aufhält.![]()
Rainer
MEC hat geschrieben:Wieso meinen Sie das sei nur mit einer Ltd zu machen und nicht mit einer UG?
MEC hat geschrieben:Was hat nach Ihrer Meinung ein Eintrag bei der SCHUFA mit einer Ltd-Gründung zu tun?
Ein Eintrag bei einer SCHUFA muss auch nicht negative sein, auch Leute mit bester Bonität sind dort eingetragen. So kann aus einen Einträgen der SCHUFA auch ersichtlich sein das jemand mehre Verträge bei Kreditkartengesellschaften hat und alle seine Verpflichtungen bislang eingetragen hat...
Aufgrund Ihres Einwandes bezüglich des SCHUFA-Eintrags könnte man vermuten das Sie jemand kennen der überwiegend negtive Einträge bei der SCHUFA hat. Ist dies so?
Im übrigen ist die Schufa nicht gleichzusetzen mit den den Insolvenzregister oder einen Gewerbeverbot.
riese hat geschrieben:[quote=MEC]Allerdings stellt sich die Frage wie lange noch!
Zurück zu Limited gründen - Gründung, Grundwissen und Basisfragen
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast