Relax hat geschrieben:riese hat geschrieben:Eine Bilanz generieren kann man immer aus einer Summen- und Saldenliste. Man muss nicht sämtliche Belege in beide Systeme reinkloppen.
Bevor man sich aber seinen individuellen Kontenplan zurechtschneidert, muss man wissen, welche Daten man für welche Auswertungen braucht. Gfls. müssen statt eines Kontos 2 oder 3 angelegt werden, damit man differenzieren kann.
Hallo Rainer,
danke. Kann man denn irgendwo nachlesen, welche Konten man besser aufspalten soll usw.?
Viele Grüße
Chris
Relax,
wenn Sie in Deutschland schon eine Blianzbuchhaltung Ihrer Ltd haben, koennen Sie daraus selbstverstaendlich auch einen Englischen Bilanzablschluss machen. UK-GAAP ist naeher an der IFRS dann HGB, ergo der wesentlichste Unterschied bei der Hernagehensweise ist das der Deutsche Abschluss vor allem dem Glaeubigerschutz dient und befriedigt, UK-GAAP jedoch den Investorenschutz im Auge hat.
Je nach Groesse Ihrer Ltd koennen SIe einen detaillierten Abschluss einreichen oder einen Verkuerzten Balancesheet wenn sie ein SME sind (Small and Medium Sized Enterprise). Bei der verkuerzten Variante Liefern Sie keine P/L oder Deutsch= GuV sondern weisen nur nas net income in der Bilanz aus. Auch alle anderen Bilzkonten sind im groeber zusammen gefasst als Beispielsweise ein Deutscher SKR3.
Da ich annehme das Sie nur fuer Companies House (CH) bilanzieren und keinen CT600 machen muessen, ist es Ihnen freigestellt, wie Sie Ihrer Abschreibungs Schedules gestalten. Auch die Aktivierung von intangible assets liegt mehr oder minder in Ihrem eigenem Ermessen..
Anpassungen fuer UK GAAP werden in einer Sonderperiode gebucht (Periode13). Wenn Ihr Buchhlatungsystem dies nicht zulaesst, fuehren Sie die P13 offline in EXCEL
Im zweifelsfall schicken Sie uns Ihren Deutsch Abschluss und fuer lasche EUR 150 stellen wir Sie Ihnen um nach UK GAAP