Hallo Raklose,
da sollte man sich fragen, wo denn der Gläubigerschutz bei einer natürlichen Person ist. Die würde doch dem Gerichtsvollzieher den Offenbarungseid direkt vor die Füße werfen. Die Vermögensverzeichnisse, die ich bis jetzt gesehen habe, sahen alle gleich aus: "Ein Fernseher ziemlich alt" und alle anderen Fragen sind mit "nein" beantwortet. Ist doch allgemein bekannt, was man da reinschreiben muss, um "Ruhe zu kriegen".
Der beste Gläubigerschutz, den es zurzeit gibt, ist die Veröffentlichung der Bilanzen im Bundesanzeiger. Jeder kann sich da informieren - und wer es nicht tut, ist selber schuld. Die Vermögenswerte, die man verpfänden kann, sind aufgelistet.
Veröffentlichungspflichtig sind aber gerade nur die Betriebe, bei denen keine natürliche Person haftet. Einzelbetriebe können sich unbemerkt überschulden (und tun es auch) bis das Kartenhaus zusammenbricht. Die Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen ist eine Farce, weil keiner von denen freiwillig aufgibt, sondern weitermacht bis zum dicken Ende und sein Privatvermögen noch vor dem Firmenvermögen verjubelt hat, bevor der Insolvenzverwalter überhaupt den Laden betritt. Einer juristischen Person ist dies hingegen verwehrt - da gibt es Fristen für die Insolvenzantragstellung und Privatentnahmen sind verboten. Daher ist der Gläubigerschutz gerade dann nicht gewährleistet, wenn eine (unpfändbare) natürliche Person haftet. Vielleicht sollten Banken u.a. sich das mal hinter die Ohren schreiben. Und der Gesetzgeber hat auch mit seinem Gläubigerschutz einen Fimmel - das ist nur typisch deutsch.
RAKLOSE hat geschrieben:Nach meiner Auffassung steht die UG bedeutend schlechter da
Da würde ich eher das Gegenteil behaupten. Viele Limiteds sind schon in der Absicht gegründet worden, damit keinen seriösen Betrieb aufzubauen, sondern sich innerhalb kurzer Zeit vollzusaugen, um sie dann wieder zu liquidieren. Das ist bei der UG nicht so der Fall. Die Insolvenzquote ist gering. Im Gegenteil: Die Anzahl der Einzelbetriebe, die erst im letzten Jahr gegründet wurden und jetzt schon insolvent sind, beträgt ein Mehrfaches der insolventen UG's. Daher würde ich hier eine günstigere Prognose aufstellen als für die Ltd.
Gruß
Rainer