ich habe vor eine Limited zu gründen ohne irgendwelche Gründungsfirmen. Die Unternehmensform ist eine Private limited by shares
Zur Gründung benötige ich folgende Unterlagen, das Hauptformular auf companieshouse.gov.uk
http://www.companieshouse.gov.uk/forms/generalForms/IN01_application_to_register_a_company.pdf
sowie
Memorandum of Association
Formular kann bei companieshouse.gov.uk heruntergeladen werden (ProForma Memorandum)
Articles of Association (Satzung; Gesellschatfsvertrag)
Nun zu meiner eig. Frage kennt jemand einen erfahrenen Anwalt der die Satzung für eine Limited erstellen kann. Denn ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass die Limited erst dann haftungsbeschränkt ist wenn das in der Satzung steht. Und nicht wie viele behaupten wenn die Limited im Handelsregister (Companie House) aufgenommen ist.
Oder gibt es eine Standard Satzung?
dann habe ich noch eine andere Frage zu dem Registered Office
Seit 2008 braucht man zur Gründung einer Ltd kein Registered Office mehr. Wieso steht dann im Hauptformular: Kapitel A6 zur Gründung einer Ltd das man ein Registered Office angeben muss? Oder ist das optional gemeint "kann man muss man aber nicht".
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Meine Limited wird ausschließlich in Deutschland geschäftlich tätig werden. Kann ich gleich bei der Gründung der Ltd das Formular mit der Null Bilanzierung mitschicken oder erst in 10 Monaten nach Gründung?