Hallo !
Mal eine andere Frage:
Wenn ich eine Ltd. als Komplementär in eine KG einsetze, dann muss ich diese ja nicht im HR anmelden (und auch keinen IHK-Beitrag leisten).
Diese Ltd. könnte dann ja sogar als "dormant" geführt werden, da sie wirklich nur zur Haftungsbeschränkung dient.
Wie sieht es aber aus, wenn ich dann diese Limited u.U. dazu benutzen, um z.B. Handelswaren einzukaufen ?
Kann die Limited dann die Waren einkaufen (z.B. importieren) und diese dann an die KG weiterverkaufen, obwohl die Ltd. ein Teil der KG ist ?
Andere Frage: macht es Sinn, zwischen der eigentlichen KG und der Ltd. einen Gewinn-Abführungsvertrag zu schließen, um die Gewinne in England zu versteuern ?
Danke schon mal !
Gruß,
Liminator