HR Eintrag für Ltd. einer KG, wenn die Ltd. handelt

HR Eintrag für Ltd. einer KG, wenn die Ltd. handelt

Beitragvon liminator am 23.09.2008, 21:00

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Hallo !

Mal eine andere Frage:

Wenn ich eine Ltd. als Komplementär in eine KG einsetze, dann muss ich diese ja nicht im HR anmelden (und auch keinen IHK-Beitrag leisten).

Diese Ltd. könnte dann ja sogar als "dormant" geführt werden, da sie wirklich nur zur Haftungsbeschränkung dient.

Wie sieht es aber aus, wenn ich dann diese Limited u.U. dazu benutzen, um z.B. Handelswaren einzukaufen ?
Kann die Limited dann die Waren einkaufen (z.B. importieren) und diese dann an die KG weiterverkaufen, obwohl die Ltd. ein Teil der KG ist ?

Andere Frage: macht es Sinn, zwischen der eigentlichen KG und der Ltd. einen Gewinn-Abführungsvertrag zu schließen, um die Gewinne in England zu versteuern ?

Danke schon mal !
Gruß,
Liminator
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Re: HR Eintrag für Ltd. einer KG, wenn die Ltd. handelt

Beitragvon RAKLOSE am 24.09.2008, 09:06

Die Limited wäre gewerblich tätig und hätte eine ZN, die in das dt HR eingetragen werden muss.

Ich sehe den Sinn einer solchen Konstruktion nicht und ein Gewinnabführungsvertrag kommt so nicht in Frage.
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Re: HR Eintrag für Ltd. einer KG, wenn die Ltd. handelt

Beitragvon MEC am 24.04.2009, 00:25

liminator hat geschrieben:...Diese Ltd. könnte dann ja sogar als "dormant" geführt werden, da sie wirklich nur zur Haftungsbeschränkung dient...



Stellen Sie sich einmal vor der Haftungsfall würde eintreten bei der LTD. Dann würde man feststellen das die LTD bei der KG für die Geschäftsführung kein Endgeld bekommen hat. Also umsonst gearbeitet hat. Dann würde sich sicherlich die Frage stellen ob der Director in Interesse der Gesellschaft gehandelt hat.
Sicherlich würde dies eine gerichtliche Klärung folgen, dessen Ausgang umgewiss ist und es würde auch Kosten anfallen.
Da Sie gerade doch die Haftungsbegrenzung als Ziel haben würden Sie da an der falschen Stelle sparen!
MEC
 
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