Haftung nach Löschung der LTD.

Haftung nach Löschung der LTD.

Beitragvon Daisy am 26.03.2009, 09:02

Empfehlung: Limited gründen - Starten Sie schnell und reibungslos mit dem deutschen Marktführer GO AHEAD.

Hallo,

ich habe meine LTD. 2005 gegründet und zwei Jahre erfolgreich betrieben. Es handelt sich um eine unselbstständige Zweitniederlassung, die ich 2007 gelöscht habe.In den zwei Jahren ist Umsatzsteuer angefallen, die jetzt nach Bilanzerstellung vom deutschen Finanzamt eingefordert wird.

Frage: Hafte ich als ehemalige Geschäftsführerin überhaupt persönlich für die Steuerschuld der LTD. - das Haftungskapital beträgt 10 Pfund.

Ich bin gespannt auf eure Antwort - Daisy
Daisy
 
Beiträge: 3
Registriert: 26.03.2009, 08:41

Re: Haftung nach Löschung der LTD.

Beitragvon RAKLOSE am 26.03.2009, 09:51

Ja, Sie haften als Gf
RAKLOSE
 
Beiträge: 389
Registriert: 09.08.2007, 14:41
Wohnort: 58455 Witten

Re: Haftung nach Löschung der LTD.

Beitragvon Daisy am 26.03.2009, 10:08

Danke Raklose - aber das ist mir zu knapp.

Als GF einer englischen LTD. hafte ich doch nur mit dem Haftungskapital und nicht persönlich wie z.B. bei der KG.

Die Frage war, wie es sich dem Finanzamt gegenüber verhält - und nach Löschung - die LTD.hat kein Geld mehr.

Daisy
Daisy
 
Beiträge: 3
Registriert: 26.03.2009, 08:41

Re: Haftung nach Löschung der LTD.

Beitragvon RAKLOSE am 26.03.2009, 10:18

Das Finanzamt wird versuchen Sie nach §§ 39,64 AO in die persönliche Haftung zu nehmen.
RAKLOSE
 
Beiträge: 389
Registriert: 09.08.2007, 14:41
Wohnort: 58455 Witten

Re: Haftung nach Löschung der LTD.

Beitragvon Daisy am 26.03.2009, 10:32

Leider weiß ich nicht, was der Paragraph bedeutet - aber "versuchen" muß ja nicht unbedingt heißen -auch von Erfolg beschieden.

Ich versuche im Moment auszuloten, was ich im Interesse meiner jetzigen Firmenform tun kann, um den Forderungen zu entgehen.Ultima ratio - zahlen :?: Möchte dem Fiskus nicht unbedingt den letzten Cent nachwerfen. :(


Daisy

Wie gut, daß es Steuerberater gibt - auch solche, die mit diesen Fragen vertraut sind. :)
Daisy
 
Beiträge: 3
Registriert: 26.03.2009, 08:41

Re: Haftung nach Löschung der LTD.

Beitragvon MEC am 24.04.2009, 00:10

Das britische Recht ist da eindeutig und der Director ist in diesen Fall vermutlich haftbar, ein Betrugsverfahren könnte sogar auch noch auf diesen zukommen.

Denn der Director hätte wissen müssen das eine Steuerschuld entsteht, es stehlt sich also noch mal nicht ab er davon gewusst hat oder nicht!
MEC
 
Beiträge: 446
Registriert: 13.02.2006, 19:47

  • Anzeige

Zurück zu Limited gründen - Gründung, Grundwissen und Basisfragen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast