Gründung eine gemeinnützigen Limited

Gründung eine gemeinnützigen Limited

Beitragvon hdyok am 23.10.2007, 13:45

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Ich möchte eine gemeinnützige Ltd. gründen. Komme aber in diesem Punkt nicht weiter, weil immer wieder irgendwelche Hürden vor mir aufgebaut werden. Vielleicht kann mir jemand in diesem Forum ein paar Tipps geben wie man da weiter kommt. Aber ich möchte keine CIC gründen, weil das irgendwie in D nicht geht. Jedenfalls erklärt sich dafür keiner zuständig.
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Beitragvon RAKLOSE am 24.10.2007, 07:27

gemeinnützig kann aber nur eine cic sein. Also direkt in UK bei den entsprechenden Anbietern gründen.
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Beitragvon Rüdiger am 13.12.2007, 09:55

Hallo in die Runde,

jetzt geht das doch langsam an mir vorbei. Auch wenn ich mich in die Nesseln setze.... Was bedeutet den CIC in diesem Zusammenhang?

Danke,
Rüdiger.
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Beitragvon RAKLOSE am 13.12.2007, 10:18

sorry, häte ich auch sofort schreiben können:
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Beitragvon Rüdiger am 13.12.2007, 10:25

Vielen Dank, jetzt weiß ich was die Buchstaben bedeuten.... aber um ehrlich zu sein bringt mich die Bedeutung auch nicht weiter :lol: :oops:

Aber diejenigen, die sich mit dem Thema Limitd intensiv beschäftigen werde nes wohl einordnen können.

Deutet das auf eine verstärkte Publikationspflicht oder geforderte/erwartete Transparenz des Unternemhens hin?
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Beitragvon RAKLOSE am 13.12.2007, 10:29

Ja, u.a. das auch.
Es handelt sich um eben eine eigene, besondere Gesellschaftsform, da eine Ltd. nach englischem Recht nicht gemeinnützig sein kann.
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Beitragvon Rüdiger am 13.12.2007, 10:32

Danke für die schnelle Antwort. Im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage kann ich mir jetzt auch ein Bild machen.
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Beitragvon marcus-ritscher am 28.02.2008, 18:32

Du könntest doch eine Limited by guarantee gründen. Dies ist in England die Rechtsform für gemeinnützige Organisationen. Die maßgebliche Hürde liegt aber im deutschen Steuerrecht, da hier das Finanzamt die Gemeinnützigkeit überprüft. Du könntest daher eine "normale" Limited gründen und diese dann für gemeinnützig erklären lassen.
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Beitragvon RAKLOSE am 28.02.2008, 19:15

Hallo Herr Ritscher,

das halte ich für sehr gefährlich, da doch Gesellschaftsstatut und Steuerstatut übereinander gehen sollten.
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Beitragvon marcus-ritscher am 29.02.2008, 08:20

Hallo Herr KLose,

genau so habe ich es gemacht. Das englische Gesellschaftsstatut habe ich dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht angepaßt.

Viele Grüße
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Re:

Beitragvon celtus am 18.04.2010, 11:12

marcus-ritscher hat geschrieben:Hallo Herr KLose,

genau so habe ich es gemacht. Das englische Gesellschaftsstatut habe ich dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht angepaßt.

Viele Grüße

Dennoch zweifelhaft. Die Ltd als Koerperschaft unterwirft sich in ihren Statuten dem Companies Act of England & Wales und dieser sieht gemeinnuetzigkeit der entity nicht vor, Demnach waeren jegliche Anpassungen die Sie in das Memorandum fuer die Deutsche Jurisdictioneingefuegt haben nichtig, RAKLOSE hat recht, eine Ltd ist ausschliesslich fuer commercial purpose. Fuer gemeinuetzige Zwecke kennt die Englische Rechtssprechung andere Koerperschaftsformen. Die Freiheit der Niederlassung schliesst immer die Unterwerfung and das originaere recht der Gruendungsjurisdiction ein. Wenn Ihnen die Gemeinuetzigkeitsanerkennung durch ein Deutsches Finanzamt gelungen ist, dann ist das sicherlich auf eine Fehleinschaetzung des zustaendigen Beamten zurueckzufuehren
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Re: Gründung eine gemeinnützigen Limited

Beitragvon marcus-ritscher am 19.04.2010, 08:41

Hallo celtus,

wenn ich im Rahmen meiner Fortbildungen zum internationalen Fachberater etwas gelernt habe, dann ist es in erster Linie, dass sich alle Staaten über ihre eigene Souveränität sehr bewußt sind. Das habe ich an wirklich extrem vielen Beispielen kennen gelernt. Letztlich bin ich der festen Meinung, dass es zwar dienlich wäre, wenn Gesellschaftsstatut (England) und Steuerrecht (Deutschland) zusammen passen, eine Voraussetzung ist dies aber nicht. Die deutsche Abgabenordnung schreibt für die Gemeinnützigkeit einiges vor; die Voraussetzungen wurden erfüllt und vom Finanzamt bestätigt. Uninteressant ist an der Stelle, dass das englische Gesellschaftsstatut dies eigentlich gar nicht vorsieht. Aber Sie haben Recht, aktuell würde ich eher eine Limited by guarantee gründen und diese in Deutschland gemeinnützig gestalten.

Viele Grüße

Marcus Ritscher
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