Folgekosten einer Ltd. & Co. KG

Folgekosten einer Ltd. & Co. KG

Beitragvon bratt am 23.02.2010, 14:21

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Hallo!

ich habe vor einen IT Betrieb zu gründen- Rechtsform ist noch in erwägung aber Ltd. & Co. KG scheint sehr interessant zu sein.

Kann mir jemand was zu deren Folgekostens sagen? Einige Gruendungsagenturen im Internet sprechen von 200€ - 300€ Verwaltungskosten im Jahr- das deckt wohl die NullBilanz für die Limited.

Was kommt noch dazu? Muss man auch Bankkonten und Postfächer in UK unterhalten?

Viele Grüße- bratt
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Re: Folgekosten einer Ltd. & Co. KG

Beitragvon RAKLOSE am 24.02.2010, 13:13

Nein muss man nicht.
Ansonsten die normalen KG Kosten in D. Also insbesondere 2 Bilanzen.
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Re: Folgekosten einer Ltd. & Co. KG

Beitragvon riese am 25.02.2010, 07:14

bratt hat geschrieben:Muss man auch Bankkonten und Postfächer in UK unterhalten?


Die Ltd. wird ja nicht tätig - schon gar nicht in GB. Daher entfällt die Notwendigkeit eines englischen Bankkontos.

Ein Postfach ist schon in Deutschland keine "ladungsfähige Adresse". In GB sind die Vorschriften noch strenger. Es muss dort ein "Registered Office" vohanden sein. Eine Scheinadresse (Straße, Hausnummer) genügt nicht. Dort muss auch zu den üblichen Geschäftszeiten jemand erreichbar sein und auch bestimmte Dokumente müssen dort vorliegen. In der Praxis stellen die "Provider", die in Deutschland die Limeteds vertreiben, sowas zur Verfügung.

Du musst zwar für beide Gesellschaften Bücher führen, aber 90% aller Buchhaltungsprogramme sind eh mandentenfähig und die lfd. Belegbuchführung konzentriert sich praktisch auf die KG. Und das ist von Vorteil, da die Buchführung für eine Personengesellschaft nicht so brisant ist wie die für eine Kapitalgesellschaft (Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung etc.); vielmehr unterscheidet sie sich kaum von der eines bilanzierungspflichtigen Einzelbetriebes. Bei einer Kapitalgesellschaft musst Du dagegen praktisch jeden Beleg erst vor der Verbuchung Deinem Steuerberater unter die Nase halten, um keine Fehler zu machen. Insofern sind 2 Buchführungen für eine wirtschaftende KG und eine schlafende Ltd. im Endeffekt günstiger als nur eine Buchhaltung für eine wirtschaftende Kapitalgesellschaft.

Gruß
Rainer
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Re: Folgekosten einer Ltd. & Co. KG

Beitragvon trader am 27.08.2011, 01:54

Ich linke hier einmal auf einen thematisch sehr naheliegenden Neben-Thread, der die Fragestellung der Folgekosten um den Aspekt von etwaig notwendigen Körperschaftssteuerzahlungen für die beteiligte Limited erweitert.

Grüße, Frank
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