bratt hat geschrieben:Muss man auch Bankkonten und Postfächer in UK unterhalten?
Die Ltd. wird ja nicht tätig - schon gar nicht in GB. Daher entfällt die Notwendigkeit eines englischen Bankkontos.
Ein Postfach ist schon in Deutschland keine "ladungsfähige Adresse". In GB sind die Vorschriften noch strenger. Es muss dort ein "Registered Office" vohanden sein. Eine Scheinadresse (Straße, Hausnummer) genügt nicht. Dort muss auch zu den üblichen Geschäftszeiten jemand erreichbar sein und auch bestimmte Dokumente müssen dort vorliegen. In der Praxis stellen die "Provider", die in Deutschland die Limeteds vertreiben, sowas zur Verfügung.
Du musst zwar für beide Gesellschaften Bücher führen, aber 90% aller Buchhaltungsprogramme sind eh mandentenfähig und die lfd. Belegbuchführung konzentriert sich praktisch auf die KG. Und das ist von Vorteil, da die Buchführung für eine Personengesellschaft nicht so brisant ist wie die für eine Kapitalgesellschaft (Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung etc.); vielmehr unterscheidet sie sich kaum von der eines bilanzierungspflichtigen Einzelbetriebes. Bei einer Kapitalgesellschaft musst Du dagegen praktisch jeden Beleg erst vor der Verbuchung Deinem Steuerberater unter die Nase halten, um keine Fehler zu machen. Insofern sind 2 Buchführungen für eine wirtschaftende KG und eine schlafende Ltd. im Endeffekt günstiger als nur eine Buchhaltung für eine wirtschaftende Kapitalgesellschaft.
Gruß
Rainer