Grundsätzlich gibt es sicherlich die erwähnten Möglichkeiten ob sich diese nutzen lassen hängt aber vom Einzelfall ab.
Wo sich die Betriebsstätte befindet sollte man zuvor erst einmal klären, die entsprechende Steuerabkommen (DAB) können zur der Beurteilung herangezogen werden. Im Zweifelsfall sollte man einen Steuerberater hinzu ziehen.
Befindet sich eine Betriebsstätte nur in Deutschland (Inland) kann man die fragliche Konstruktion eben nicht nutzen!