Eine spezielle Frage

Eine spezielle Frage

Beitragvon sebastian72 am 19.03.2009, 13:19

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Hallo,

ich bin Shareware-Autor (Software) und benötige für meine Programme digitale Signaturen (von VeriSign) etc. Solche Signaturen erhalten aber nur Firmen - aber keine Einzelpersonen.

Aus diesem Grund wollte ich eine Limited gründen, die aber weder Umsätze macht noch irgendwie in Erscheinung tritt. Außer gegenüber der Fa., die digitale Signaturen ausstellt.

Da ich keine GmbH gründen möchte (und auch den in dem Zusammenhang wuchernden Formular- und Steuerkram scheue), wollte ich nun eine Limited dafür gründen.

Ist mein Gedankengang klug, oder lauern hier auch irgendwelche Fallen?
Ich möchte die Limited auch nicht in Deutschland anmelden müssen (samt dem sich daraus ergebenen Papierkrieg), sie wird ja keine Umsätze generieren, sondern soll nur als Halter von Zertifikaten und z.B. einer Domain fungieren. Ist das überhaupt so möglich oder schmeißt mich z.B. das englische Gewerbeamt/Finanzamt aus dem Register, wenn die Limited keine Umsätze macht?
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Re: Eine spezielle Frage

Beitragvon mgb-consulting am 19.03.2009, 19:23

Hallo ...

wenn Sie Shareware-Autor sind, was haben Sie denn dann angemeldet, ein Gewerbe oder eine freiberlufliche Tätigkeit? Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler keine Lizenzen erwerben können.

Haben Sie dort mal angerufen und den Sachverhalt geschildert?

Klar kann man eine Ltd. gründen, aber damit sind ja auch Pflichten verbunden und ich frage mich, ob hier der Nutzen in Relation zu den Kosten stehen wird.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Eine spezielle Frage

Beitragvon sebastian72 am 19.03.2009, 20:22

mgb-consulting hat geschrieben:Hallo ...

wenn Sie Shareware-Autor sind...


Ich habe ein ganz normales Gewerbe als Softwareentwickler.

Die amerikanische Firma VeriSign, die solche Zertifikate zum Autorisieren von Programmen ausgibt, hat mir definitiv gesagt, das Sie keine Zertifikate an Einzelpersonen sondern nur an Firmen ausgibt. Da ich ein gewerbetreibender Einzelkaufmann in dem Sinne bin, habe ich also keine Chance, so ein Zertifikat zu erhalten.

Zudem, auch wenn das möglich wäre, soll auf dem Zertifikat ja nicht mein Name (Vor- und Zuname) stehen sondern ein frei gewählter Markenname, den ich mit meiner Software verwende. Auch aus diesem Grund muss wohl eine "amtliche" Firma her.
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Re: Eine spezielle Frage

Beitragvon mgb-consulting am 19.03.2009, 20:46

Hallo ...

wenn ich es richtig verstehe, dann bestehen die Amerikaner auf Geschäftspartner, die im Handelsregister eingetragen sind.

Das ist zwar Blödsinn, weil eine Eintragung einen Haufen Verpflichtungen mit sich bringt und dennoch keine Garantie für Seriosität ist, aber wenn Sie nicht anders weiterkommen, dann ist das halt so.

Ich würde dann vielleicht einmal über eine UG nachdenken und diese hier vor sich herdümpeln lassen und den darauf angemeldeten Markennamen an den Gewerbebetrieb vermieten.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Eine spezielle Frage

Beitragvon sebastian72 am 19.03.2009, 22:00

mgb-consulting hat geschrieben:Hallo ...

wenn ich es richtig verstehe, dann bestehen die Amerikaner auf Geschäftspartner, die im Handelsregister eingetragen sind.

Das ist zwar Blödsinn, weil eine Eintragung einen Haufen Verpflichtungen mit sich bringt und dennoch keine Garantie für Seriosität ist, aber wenn Sie nicht anders weiterkommen, dann ist das halt so.

Ich würde dann vielleicht einmal über eine UG nachdenken und diese hier vor sich herdümpeln lassen und den darauf angemeldeten Markennamen an den Gewerbebetrieb vermieten.

MfG
MGB-Consulting


jup, die Forderung der Amerikaner sehe ich auch als unsinnig an - nur machen Sie mir letzten Endes technologisch das Leben schwer. Ich bekomme nicht mal ein "Designed for Windows"-Logo für meine Software, da auch hier die amerikanische Firma (VeriSign) einen Handelsregisterauszug wünscht, bevor man dieses Prüfverfahren in die Wege leiten kann...

Mittlerweile habe ich auch über die UG gegrübelt und sie scheint mir doch viel besser als eine englische Limited (vor allem weil man ja viel besser deutsch spricht).

Nur mein Ansinnen ist ja, eine offizielle Firma zu haben, die keine Umsätze generiert, sondern z.B. offiziell nur Inhaber von Patenten, Domains, also immateriellen Werten ist (inoffiziell natürlich nur, um solche Zertifkate zu erhalten)
- UND die keine Umsätze/Gewinne generiert.
Macht da das Finanzamt/Gewerbeamt (auf Dauer) mit? Denn ein "Ziel" der UG ist ja das Ansparen der 25.000 Euro Stammkapital (aus 1/4 des Jahresgewinns). Ich will ja nicht, dass die UG als "Liebhaberei" eingestuft wird.

Eine offizielle UG für meine Software möchte ich übrigens nicht hochziehen, weil ich nicht möchte, das Hinz & Kunz im Online-Unternehmensregister meine Bilanzen einsehen kann. Das macht zwar bei anderen Spass, aber ich fände das nicht sehr ulkig, dass mir jeder in die Kasse schaut (vor allem weil ich eine Einzelperson bin).
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Re: Eine spezielle Frage

Beitragvon mgb-consulting am 20.03.2009, 01:47

Hallo ...

ich sehe das Problem mit dem "in die Kasse gucken" eher weniger.

Wenn eine Konstruktion zwischen UG und Gewerbebetrieb gewählt wird, dann kann man durch Rechnungen des Gewerbebetriebes an die UG den Gewinn "gestalten" und somit ist für Dritte gar nicht durchschaubar, was da wirklich abläuft.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Eine spezielle Frage

Beitragvon MEC am 20.03.2009, 12:55

OK es ist ein Handelsregistereintrag erforderlich - nur dazu brauch mann doch nicht gleich eine Gesellschaftsform die die persönliche Haftung reduziert.

Ein Handelsregistereintrag als "eingetragener Kaufmann" wäre die einfachste Möglichkeit ob dies der US-amerikanische Firma VeriSign bereits ausreicht sollten Sie mal abklären.

Falls nicht würde ich eine Personengesellschaft gründen wie zum Beispiel die Kommanditgesellschaft (KG). Dazu braucht man allerdings mind. zwei Personen, dazu können natürliche Personen und/oder juristische Personen herangezogen werden.

Erst wenn dies alles ausscheidet würde ich an Ihrer stelle prüfen ob eine Gesellschaft wie die britische Limited eingerichtet werden soll um die Rechtevon VeriSign zu halten.
Falls auch die Geschäfte darüber abgewickelt werden sollen käme evtl. auch eine "Ltd & Co KG" in frage. Dabei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft (KG) wobei der persönliche haftende Gesellschafter durch eine britische Limited gestellt wird.

Viel Glück bei den Verhandlungen mit VeriSign!
MEC
 
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