Hallo Profis,
ich habe in einem Gespräch mit einem Gründungsberater in Erfahrung gebracht, dass die Konstruktion der "Ltd & Co KG" bei einer ruhenden Ltd in GB den Nebeneffekt hat, dass man um die KÖST gar nicht herumkomme. Stimmt das, ist dies, wenn zutreffend, nur in Deutschland so, oder auch in Österreich - weiß das jmd. von Euch? Denn wohl oft ist für Österreich in den Beschreibungen der Gründungsagenturen zu lesen (wie z.B. hier), dass dies in Österreich genialerweise entfalle?!
Aber auch für Deutschland lese ich, sogar auf Seiten einschägiger Kanzleien, dass keine Körperschaftsteuer anfiele?!
Neu war mir zudem, dass 2 Buchführungen und Bilanzen notwendig sind (für beide: Ltd und KG; scheint auch hier im Forum von RAKLOSE und riese so gesehen zu werden), was so ganz nebenbei die Steuerberaterkosten doch erheblich mehrt, denn mein Steuerberater z.B. sagt, dass er eine Jahresbilanz unter 1.000,- EUR gar nicht anfasst ...
Sind aber nun schon 2 Buchführungen und Bilanzen (1 x für die Ltd) notwendig, dann wäre eine anstehende Zahlung von KÖST für die Ltd doch gar nicht so abwegig?
Wenn also einer wie ich in Österreich eine "Ltd & Co KG" zur Haftungsbeschränkung seines kleinen 1-Mann-IT-Unternehmens gründen will, dann muss er, nicht eingerechnet Registered Office und sonstiges UK-Handling, mit jährlichen Nebenkosten von um die 4.000 EUR rechnen??!! (2 Bilanzen, und Mindest-KÖST 1.750,- EUR jährlich ...)
Wer weiß mehr, speziell auch zu Frage bzgl. Österreich?
Danke, schöne Grüße,
Frank