MEC hat geschrieben:Einige Frage an die Rechtsexperten
1.) Ist es weiterhin noch erforderlich Haftungsbeschränkungsklausel (Limited Liability Clause) im Memorandum (Gesellschaftsvertrag) ausdrücklich festgeschrieben - ODER - hat sich dies mit dem Companies' Act 2006 geändert?
2.) Der Jahresabschluss der Private Limited Company unterliegt grundsätzlich einer Prüfungspflicht (Section 384 CA 1985). Wo ist dies nun im Companies' Act 2006 geregelt und welche Änderung gibt es diesbezüglich?
Die Befreiung von der Jahresprüfung ist für kleine Gesellschaften unter Absatz 249A(1) des Companies Act 1985 möglich bzw. Absatz 477(2) Companies Act 2006. Ist dies so richtig?
1) Nein es gibt keine Pflicht die limited liability per clausule in den Statuten festzulegen, da die form der entity das schon festlegt. Es ist jedoch nach Englischem Handelsrecht erforderlich in den General Terms & Conditions ( allgemenine Geschaeftsbedingungen) diese limited liablility dem Grunde und der Hoehe nach auszuweisen, wobei die Hoehe jedoch vom Paid Up Capital als paramenter fuer die Haftungsbeschraenkung zu Grunde liegt
2) Aus dem Hut kann ich sagen nach Companies Act 1985 ja, , welcher Article/Section in der 2006 novelle zur Anwendung kommt muesste ich auch erst nachlesen. Es gibt diese Pruefungsbefreiung fuer SME aber nach wie vor