AnCord hat geschrieben:“Wenn Ihre Ltd jedoch hauptsächlich in Ihrer Heimat operiert,“
Würde sagen, sowas macht die Leute nur konfus, weil, was soll der Leser davon
Halten -> in der Heimat operiert…? Operiert = da wo die meisten Umsätze, oder meine Webseite gehostet wird?
Bei vielen Ltd-Gründungsanbietern findet man den Hinweis: registered office reicht nicht aus, um an die „günstigeren Steuern“ zu kommen. Häufig wird dann per virtual-office Anbieter eine Adresse gekauft/gemietet und auf diese Anschrift, die Betriebstätte angemeldet.
Das mag im ersten Jahr eventl gut gehen, danach wird’s schwierig, weil: Betriebstätte ist nicht automatisch die Anschrift, die man in die Formulare reinschreiben kann. Sondern, hat die Geschäftsleitung tatsächlich ihre Aufgaben in UK wahrgenommen. Selbst wenn man ein reales Büro mietet, muss man noch nachweisen, dass man sich dort mindest X Stunden aufhielt.
Wo habt Ihr denn die Idee her, das koerperschaftssteuern in UK geringer sind als in DE?
Was ich meinte mit Heimat operations ist, dass das tatsaechliche business auch in UK statt finden muss, dass heisst, selbst wenn ich regelmaessig in UK bin, ist der "transfer of title" ueber die Gueter oder Dienste mitbestimmend in der frage wo die steuerlast anfaellt. Ich kann eine Ltd haben, die Site in UK hosten (bitte eine co.uk und keine .de) , wenn jedoch meine ware von deutschland in deutschland an Deutsche kunden geliefert wird ist der ertrag steuer pflichtig in Deutschland da die quelle des ertrags in deutschland ist. Sollte man dann keine deutsche branch office/ gewerberegistratur haben,hat man ein problem, aber keines mit steuerbefreiender wirkung