virtual office anbieter, Steuern

virtual office anbieter, Steuern

Beitragvon KWM am 26.01.2011, 21:50

Empfehlung: Limited gründen - Starten Sie schnell und reibungslos mit dem deutschen Marktführer GO AHEAD.

Hallo Foerderland,
vorab: kennt jemand diese Adresse:
http://www.deutsche-in-london.net/forum ... al-office/

hab mehrmals versucht einen Account anzulgen, am Schluss kann man sich zwar an den Admin wenden, (wenn alles nicht klappt), aber der link klappt auch nicht .

Ich bin an Erfahrungen mit dieser Adresse intressiert : www.londonpresence.com, ich finde dort keine Presiübersicht.
Der Verfasser schreibt von 15 GBP pro Monat, wäre ideal.

Letztlich möchte ich diesne Weg aber nur gehen, wenn ich Einblick bekommen kann, in die steurlichen Angelegenheiten, welche Art von Doc hab ich auszufllen, ist es rechtlich überhaupt erlaubt oder ist im Gall einer Ltd(weil kaoitalgesellsch) ein Steuerberater zwingend

Gruss KWM
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Re: virtual office anbieter, Steuern

Beitragvon celtus am 02.02.2011, 20:22

Eine Steuerberaterpflicht gibt es nicht, die gibt es meines Wissens nicht einmal in Deutschland. Wenn Sie fit genug sind ein CT600 (corporate tax Return) oder VAT100 selbst zu haendeln, koennen Sie das tun. Wirtschaftspruefungspflicht bedard aehnlicher Kriterin wie in Deustchland und koennen Sie als Gruender also erstmal vernachlaessigen. GBP 15/monta fuer virtuelles office? ist guenstig, kommen aber noch mail forwardingskosten hinzu. ABer wenn schon virtue;;es office, wozu dann Steuer reproting. Benennen Sie einen Taxagent als bevollmaechtigetn fuer Ihre Fiscale Correspondence und der beantragt dann Fiscale Freistellung, denn ich nehme an, mit einem virtuellen Office haben Sie nicht wirklich vor in UK steuerbaren Umsatz zu generieren

KWM hat geschrieben:Hallo Foerderland,
vorab: kennt jemand diese Adresse:
http://www.deutsche-in-london.net/forum ... al-office/

hab mehrmals versucht einen Account anzulgen, am Schluss kann man sich zwar an den Admin wenden, (wenn alles nicht klappt), aber der link klappt auch nicht .

Ich bin an Erfahrungen mit dieser Adresse intressiert : http://www.londonpresence.com, ich finde dort keine Presiübersicht.
Der Verfasser schreibt von 15 GBP pro Monat, wäre ideal.

Letztlich möchte ich diesne Weg aber nur gehen, wenn ich Einblick bekommen kann, in die steurlichen Angelegenheiten, welche Art von Doc hab ich auszufllen, ist es rechtlich überhaupt erlaubt oder ist im Gall einer Ltd(weil kaoitalgesellsch) ein Steuerberater zwingend

Gruss KWM
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Re: virtual office anbieter, Steuern

Beitragvon KWM am 02.02.2011, 21:48

"mit einem virtuellen Office haben Sie nicht wirklich vor in UK steuerbaren Umsatz zu generieren"

Ich kann da weder ja noch nein zu sagen, weil ich bisher davon ausging, dass UmSt und EkST ähnlich wie DE untergrenzen haben, zahl also nur Steuerin UK wenn ich XY überschreite?
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Re: virtual office anbieter, Steuern

Beitragvon celtus am 02.02.2011, 22:11

KWM hat geschrieben:"mit einem virtuellen Office haben Sie nicht wirklich vor in UK steuerbaren Umsatz zu generieren"

Ich kann da weder ja noch nein zu sagen, weil ich bisher davon ausging, dass UmSt und EkST ähnlich wie DE untergrenzen haben, zahl also nur Steuerin UK wenn ich XY überschreite?

Dass stimmt, zur Umsatzsteuerpflicht muessen Sie ein minimum an Umsatz produzieren. Einkommens/oder hier Koerperschaftssteuer kennt keine Mindestsaetze. Dem Grunde nach sind Sie vom ersten penny profit also steuerpflichtig. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Genwinne auch aus in UK genierenten Business stammen und Sie ein tatsaechlich domestic business sind. Wenn Ihre Ltd jedoch hauptsaechlich in Ihrer Heimat operiert, waren Sie ja nicht sehr weise wenn Sie freiwillig an HMRC ErtragSteuern zahlen, die Sie ja an das Deutsche Finanzamt schon abfuehren muessen.- Doppelbesteuerung.
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Re: virtual office anbieter, Steuern

Beitragvon AnCord am 07.02.2011, 14:15

“Wenn Ihre Ltd jedoch hauptsächlich in Ihrer Heimat operiert,“
Würde sagen, sowas macht die Leute nur konfus, weil, was soll der Leser davon
Halten -> in der Heimat operiert…? Operiert = da wo die meisten Umsätze, oder meine Webseite gehostet wird?
Bei vielen Ltd-Gründungsanbietern findet man den Hinweis: registered office reicht nicht aus, um an die „günstigeren Steuern“ zu kommen. Häufig wird dann per virtual-office Anbieter eine Adresse gekauft/gemietet und auf diese Anschrift, die Betriebstätte angemeldet.
Das mag im ersten Jahr eventl gut gehen, danach wird’s schwierig, weil: Betriebstätte ist nicht automatisch die Anschrift, die man in die Formulare reinschreiben kann. Sondern, hat die Geschäftsleitung tatsächlich ihre Aufgaben in UK wahrgenommen. Selbst wenn man ein reales Büro mietet, muss man noch nachweisen, dass man sich dort mindest X Stunden aufhielt.
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Re: virtual office anbieter, Steuern

Beitragvon celtus am 10.02.2011, 23:20

AnCord hat geschrieben:“Wenn Ihre Ltd jedoch hauptsächlich in Ihrer Heimat operiert,“
Würde sagen, sowas macht die Leute nur konfus, weil, was soll der Leser davon
Halten -> in der Heimat operiert…? Operiert = da wo die meisten Umsätze, oder meine Webseite gehostet wird?
Bei vielen Ltd-Gründungsanbietern findet man den Hinweis: registered office reicht nicht aus, um an die „günstigeren Steuern“ zu kommen. Häufig wird dann per virtual-office Anbieter eine Adresse gekauft/gemietet und auf diese Anschrift, die Betriebstätte angemeldet.
Das mag im ersten Jahr eventl gut gehen, danach wird’s schwierig, weil: Betriebstätte ist nicht automatisch die Anschrift, die man in die Formulare reinschreiben kann. Sondern, hat die Geschäftsleitung tatsächlich ihre Aufgaben in UK wahrgenommen. Selbst wenn man ein reales Büro mietet, muss man noch nachweisen, dass man sich dort mindest X Stunden aufhielt.

Wo habt Ihr denn die Idee her, das koerperschaftssteuern in UK geringer sind als in DE?
Was ich meinte mit Heimat operations ist, dass das tatsaechliche business auch in UK statt finden muss, dass heisst, selbst wenn ich regelmaessig in UK bin, ist der "transfer of title" ueber die Gueter oder Dienste mitbestimmend in der frage wo die steuerlast anfaellt. Ich kann eine Ltd haben, die Site in UK hosten (bitte eine co.uk und keine .de) , wenn jedoch meine ware von deutschland in deutschland an Deutsche kunden geliefert wird ist der ertrag steuer pflichtig in Deutschland da die quelle des ertrags in deutschland ist. Sollte man dann keine deutsche branch office/ gewerberegistratur haben,hat man ein problem, aber keines mit steuerbefreiender wirkung
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Re: virtual office anbieter, Steuern

Beitragvon klangstabil am 12.02.2011, 17:39

Das Gerücht finde ich auch immer wieder interessant: Unterm Strich kommt steuertechnisch nicht wirklich was heraus.
Selbst haftungstechnisch steht eine "normale" Ltd. eher schlecht da:
So wird gegen eine insolvenzverschleppung einer Ltd. auf deutschem Boden privathaftend gegen den Geschäftsführer durchgegriffen!
Also wenn, dann doch lieber "Ltd. & Co. KG" ---
oder wenn man dem ganzen Ärger mit den Ltd.-Offices in England aus dem Weg gehen will: "GmbH/UGh & Co. KG".
Doch hier hat man dann aber wieder die Bilanzierungspflicht und benötigt somit nach HGB einen Steuerberater und es fallen die üblichen Gebühren für die IHK an.

Klar - man kann versuchen, sich als Freiberufler und ohne Gewerbeschein heraus zu mogeln -
aber das wird sicherlich das Finanzamt nur eine gewisse Zeit mit machen und irgendwann einem auf die Finger hauen, wenn die Umsätze größer werden.

Also mein persönlicher Tipp: Finger weg von Ltds... das bringt nichts. Ausser, wenn man in Deutschland nicht mehr kreditwürdig (Schufa, etc. pp.) -
und selbst da schiebt man glücklicher Weise derweil einen Riegel vor: Sofern der Geschäftsführer kein "good Standing" hat, können die Banken in Deutschland derweil unter Umständen sogar die Konteneröffnung versagen.
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Re: virtual office anbieter, Steuern

Beitragvon celtus am 25.02.2011, 10:18

klangstabil hat geschrieben:Das Gerücht finde ich auch immer wieder interessant: Unterm Strich kommt steuertechnisch nicht wirklich was heraus.
Selbst haftungstechnisch steht eine "normale" Ltd. eher schlecht da:
So wird gegen eine insolvenzverschleppung einer Ltd. auf deutschem Boden privathaftend gegen den Geschäftsführer durchgegriffen!
Also wenn, dann doch lieber "Ltd. & Co. KG" ---
oder wenn man dem ganzen Ärger mit den Ltd.-Offices in England aus dem Weg gehen will: "GmbH/UGh & Co. KG".
Doch hier hat man dann aber wieder die Bilanzierungspflicht und benötigt somit nach HGB einen Steuerberater und es fallen die üblichen Gebühren für die IHK an.

Klar - man kann versuchen, sich als Freiberufler und ohne Gewerbeschein heraus zu mogeln -
aber das wird sicherlich das Finanzamt nur eine gewisse Zeit mit machen und irgendwann einem auf die Finger hauen, wenn die Umsätze größer werden.

Also mein persönlicher Tipp: Finger weg von Ltds... das bringt nichts. Ausser, wenn man in Deutschland nicht mehr kreditwürdig (Schufa, etc. pp.) -
und selbst da schiebt man glücklicher Weise derweil einen Riegel vor: Sofern der Geschäftsführer kein "good Standing" hat, können die Banken in Deutschland derweil unter Umständen sogar die Konteneröffnung versagen.


Bilanzierungspflicht haben Sie auch als LTd ohne KG. Jede Koerperschaft muss seine Buecher auf "accrued basis", ich glaube es heisst in D sollbesteuerung) aufbauen, was ohne Doppelt buchhaltung nicht moeglich ist
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