Wir haben zwei Ltds bei der GoAhead GmbH und möchten gem. Gesellschafterbeschluss diese beiden Ltds inkl. Zweigniederlassungen in Deutschland auf eine Ltd. verschmelzen (Fusion) - Gesellschafter und Geschäftsführer beider Firmen sind identisch.
Lt. Auskunft unserer Notare können nur die "Hauptgesellschaften" mit ihren Sitzen in Großbritannien verschmolzen werden. Die Verschmelzung hat nach britischen Recht und dessen Formvorschriften zu erfolgen.
Da wir von GoAhead trotzt zweier Serviceverträge hierfür weder Hilfe, Auskunft oder Unterstützung erhalten haben, hier die Frage über die nötigen Schritte zur Vermelzung/Fusion der Ltds in England.
WIE bzw. WO kann/muss die Firmenverschmelzung angemeldet bzw. eingetragen werden? Gibt es hierfür bestimmte Formvorschriften gemäß dem britischen Recht? Was muss hierbei beachtet werden?
Die Abmeldung/Löschung einer der beiden Ltds möchten wir vermeiden, da hierdurch zugleich der entsprechende Verlustvortrag der deutschen Zweigniederlassung aus der Gründungsphase verlustig ginge.