Hallo,
ich bin auf der Suche nach Infos bezüglich Standort / unselbständige Niederlassung.
Ich betreibe derzeit als "Zweitfirma" eine Ltd. die ihren Hauptsitz Deuschland in Ort A hat. Dort habe ich auch meinen Hauptwohnsitz.
Der Umfang der Geschäfte ist jedoch nicht so hoch - das soll sichr ändern.
Nun habe ich eine einfache Personenfirma, also einfache Gewerbeanmeldung, mit der ich mein Hauptbrot verdiene, an Ort B. Dort halte ich mich auch meist auf ... und habe einen Zweitwohnsitz.
Nun möchte ich in die Runde fragen, kann ich von der in Ort A angemeldeten (nur Gewerbeschein, bislang noch kein HR) eine unselbständige Niederlassung an Ort B einrichten?
Ich möchte steuertechnisch in A bleiben, aber quasi von B aus alles führen. Allerdings mit dem Hauptaugenmerk, zukünftig den Geschäftinhalt der Personenfirma in die Ltd. zu überführen.
Habe ich vermitteln können, was ich will?
Geht das einfach so? Gehe ich zum Gewerbeamt und melde das einfach an?
Worauf muss ich achten?
Gibt es Hinweise, weshlab das nicht geht?
Oder macht das auch möglichen Gründen keinen Sinn und ich muss den Sitz der Ltd. komplett nach B verlegen?
Danke für jeden Hinweis dazu
Gruß
FDE