Kann eine Ltd mit Sitz in Republic of Panama in Deutschland im juristischem Sinne des Mahnwesen, der Zwangsvollstreckung tätig sein?
Ist es möglich, dass so wie ich gelesen habe, bei einer ltd mit deutschen Sitz,deutsches Recht gilt und folglich ergo andersherum?
Wir haben ein dringendes Anliegen, denn wir sind kräftig auf die Nase gefallen, nicht mit der Limited, mit dem Inhaber.
Wer kann uns einen Rat geben???