Ltd. als Director

Ltd. als Director

Beitragvon immerweiter am 17.11.2009, 18:36

Empfehlung: Limited gründen - Starten Sie schnell und reibungslos mit dem deutschen Marktführer GO AHEAD.

moin,moin....bin >immerweiter> :D und neu hier....habe stress mit meiner Ltd...bzw...der Vermittlungsfirma in München...es wurde da im letzten jahr der director ausgetauscht,neuer director ist eine Ltd. in England.
Dieser Wechsel wurde bisher dem deutschen Amtgericht u. Gewerbeamt nicht mitgeteilt..
und was nun ??
es sind Pfändungen gegen dem ersten(deutschen ) Director bei mir eingetroffen.Die angst auf kontopfändung ist vorhanden !!
Die Vermittlungsfirma reagiert zögerlich,wischt meine sorgen weg...

wer hat ähnliche erfahrungen gemacht ??
bis dankbar für anregungen,tipps....

grüße immerweiter :D
immerweiter
 
Beiträge: 2
Registriert: 17.11.2009, 17:33

Re: Ltd. als Director

Beitragvon garbs am 17.11.2009, 21:11

immerweiter hat geschrieben:moin,moin....bin >immerweiter> :D und neu hier....habe stress mit meiner Ltd...bzw...der Vermittlungsfirma in München...es wurde da im letzten jahr der director ausgetauscht,neuer director ist eine Ltd. in England. Dieser Wechsel wurde bisher dem deutschen Amtgericht u. Gewerbeamt nicht mitgeteilt.. und was nun ?? es sind Pfändungen gegen dem ersten(deutschen ) Director bei mir eingetroffen.Die angst auf kontopfändung ist vorhanden !!
Die Vermittlungsfirma reagiert zögerlich,wischt meine sorgen weg... wer hat ähnliche erfahrungen gemacht ?? bis dankbar für anregungen,tipps.... grüße immerweiter :D


Servus,

du hast zwei unterschiedliche Rechtsräume, in denen du dich befindest (sorry für die Umschreibung). Einmal die Ltd. in UK, einmal die eingetragene Ltd. im deutschen HR. Mangels besseren Wissens nehme ich mal an, dass sich deine Vermittlungsfirma nur auf den Rechtsraum in UK bezieht. Danke für das kleine Orakel, mehr kann ich aus deinen Zeilen nicht rauslesen. :wink:
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

Re: Ltd. als Director

Beitragvon maltamasche am 18.11.2009, 09:49

Gegen wen richtet sich die Pfändung ? Gegen die Limited oder gegen den Direktor?

Ich vermute, dass der Direktor ausgetauscht wurde, da dieser eventuell in Bonitätsprobleme gekommen ist. Gläubiger würden dann einen Pfändungsbeschluss an alle Limiteds schicken bei denen dieser Direktor involviert war. Das ist aber kein Problem.

Es macht einen großen Unterschied ob die Pfändung gegen den Direktor oder gegen die Limited läuft.

Bitte mal genaue Angaben, wer pfändet gegen wen und was. Sowie den Firmennamen und Nummer (vielleicht besser als PN). Ich guck mir das dann mal an.
maltamasche
 
Beiträge: 307
Registriert: 06.09.2009, 06:55
Wohnort: Malta

Re: Ltd. als Director

Beitragvon maltamasche am 18.11.2009, 09:51

Ansonsten waere diese Angelegenheitz wohl im Thread für Limiteds besser aufgehoben, weil da die Luete die sich damit ausgeben es eher sehen.
maltamasche
 
Beiträge: 307
Registriert: 06.09.2009, 06:55
Wohnort: Malta

Re: Ltd. als Director

Beitragvon immerweiter am 18.11.2009, 13:12

moin,moin...und danke für die schnellen antworten...also der Pfändungs und Überwesungsbeschluss richtet sich gegen den alten Director..Herrn.......? über der ......Limited...und der ist
beim deutschen Amtsgericht noch als Director eingetragen...
und kann als Director eine Ltd. eingetragen sein ? ist das korrekt ?

vielen dank im voraus,immerweiter
immerweiter
 
Beiträge: 2
Registriert: 17.11.2009, 17:33

Re: Ltd. als Director

Beitragvon RAKLOSE am 19.11.2009, 09:23

Es muss, auch in UK, zumindest eine natürliche Person als dir. eingetragen sein. Übergangsregelung für Altgesellschaften gilt aber noch.
RAKLOSE
 
Beiträge: 389
Registriert: 09.08.2007, 14:41
Wohnort: 58455 Witten

Re: Ltd. als Director

Beitragvon maltamasche am 25.11.2009, 21:16

Generell muss der neue Direktor beim HR eingetragen werden. Damuessen Sie sich wohl drum kümmern, weil von alleine wird das nichts.

Die Kosten sollten Sie von Ihrer Agentur einfordern, weil die ja den Direktor gewechselt haben, sofern dies in Ihren Vertraegen nicht ausdruecklich vorgesehen ist.

Sonnst kann ich Ihnen nur weiterhelfen wenn ich mehr Details kenne. Gegebenenfalls PN.
maltamasche
 
Beiträge: 307
Registriert: 06.09.2009, 06:55
Wohnort: Malta

Re: Ltd. als Director

Beitragvon riese am 26.11.2009, 15:05

immerweiter hat geschrieben:Herrn.......? über der ......Limited...


Das hört sich doch glatt so ein, als wäre da ein Gläubiger gewesen, der der Limited nicht über den Weg getraut und frech (und ursprünglich rechtswidrig) einen Mahnbescheid an die Privatperson (gegen die er gar keine Forderung hatte) geschickt hat - nur eben an die Adresse der Ltd. Das ist dasselbe, als schicktest Du einen MB an

Herrn Josef Ackermann
über Deutsche Bank AG
Theodor-Heuss-Allee 70
60486 Frankfurt am Main

Wenn der das nicht merkt und legt keinen Widerspruch ein, weil er die Forderung selbst für gerechtfertigt hält, hat er einen Titel gegen sich und nicht gegen seine Firma.

Und so scheint es hier zu sein. Es steht ja schon auf dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; also muss ein gültiger Vollstreckungsbescheid vorliegen. Au weia!
Da hilft auch der Austausch des Directors nichts, denn die Vollstreckungsmaßnahmen richten sich ja gegen die Privatperson und nicht gegen die Ltd. Wie kann man so doof sein? Aber das ist die Haltung "gegen berechtigte Mahnbescheide lege ich erst gar keinen Widerspruch ein, den Prozess verlier ich ja eh und dann wird es noch teurer. Da vereitel ich lieber die spätere Vollstreckung, indem ich 3 Finger hebe". :roll:

Gruß
Rainer
riese
 
Beiträge: 602
Registriert: 29.07.2007, 22:50

Re: Ltd. als Director

Beitragvon celtus am 16.04.2010, 14:20

riese hat geschrieben:
immerweiter hat geschrieben:Herrn.......? über der ......Limited...


Das hört sich doch glatt so ein, als wäre da ein Gläubiger gewesen, der der Limited nicht über den Weg getraut und frech (und ursprünglich rechtswidrig) einen Mahnbescheid an die Privatperson (gegen die er gar keine Forderung hatte) geschickt hat - nur eben an die Adresse der Ltd. Das ist dasselbe, als schicktest Du einen MB an

Herrn Josef Ackermann
über Deutsche Bank AG
Theodor-Heuss-Allee 70
60486 Frankfurt am Main

Wenn der das nicht merkt und legt keinen Widerspruch ein, weil er die Forderung selbst für gerechtfertigt hält, hat er einen Titel gegen sich und nicht gegen seine Firma.

Und so scheint es hier zu sein. Es steht ja schon auf dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; also muss ein gültiger Vollstreckungsbescheid vorliegen. Au weia!
Da hilft auch der Austausch des Directors nichts, denn die Vollstreckungsmaßnahmen richten sich ja gegen die Privatperson und nicht gegen die Ltd. Wie kann man so doof sein? Aber das ist die Haltung "gegen berechtigte Mahnbescheide lege ich erst gar keinen Widerspruch ein, den Prozess verlier ich ja eh und dann wird es noch teurer. Da vereitel ich lieber die spätere Vollstreckung, indem ich 3 Finger hebe". :roll:

Gruß
Rainer


is lifting up three fingers as good as one, e.g. the middle one :mrgreen:
celtus
 
Beiträge: 115
Registriert: 16.04.2010, 11:05

  • Anzeige

Zurück zu Limited führen - Alles über das Betreiben einer Limited

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast