immerweiter hat geschrieben:Herrn.......? über der ......Limited...
Das hört sich doch glatt so ein, als wäre da ein Gläubiger gewesen, der der Limited nicht über den Weg getraut und frech (und ursprünglich rechtswidrig) einen Mahnbescheid an die Privatperson (gegen die er gar keine Forderung hatte) geschickt hat - nur eben an die Adresse der Ltd. Das ist dasselbe, als schicktest Du einen MB an
Herrn Josef Ackermann
über Deutsche Bank AG
Theodor-Heuss-Allee 70
60486 Frankfurt am Main
Wenn der das nicht merkt und legt keinen Widerspruch ein, weil er die Forderung selbst für gerechtfertigt hält, hat er einen Titel gegen sich und nicht gegen seine Firma.
Und so scheint es hier zu sein. Es steht ja schon auf dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; also muss ein gültiger Vollstreckungsbescheid vorliegen. Au weia!
Da hilft auch der Austausch des Directors nichts, denn die Vollstreckungsmaßnahmen richten sich ja gegen die Privatperson und nicht gegen die Ltd. Wie kann man so doof sein? Aber das ist die Haltung "gegen berechtigte Mahnbescheide lege ich erst gar keinen Widerspruch ein, den Prozess verlier ich ja eh und dann wird es noch teurer. Da vereitel ich lieber die spätere Vollstreckung, indem ich 3 Finger hebe".
Gruß
Rainer