Löschung einer Ltd u. pers. Haftung director

Löschung einer Ltd u. pers. Haftung director

Beitragvon anne_isa am 18.12.2009, 16:21

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Hallo Zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat bzgl. der Löschung einer Limited beim CH. Die Ldt darf bei Löschung keine Schulden haben. Dies muss -sowie ich das hier im Forum gelesen habe- bei Antrag auf Löschung vom director unter Übernahme der pers. Haftung bestätigt werden.

Folgende Situation: Wir haben vor ca. 5 Jahren eine Ltd gegründet, die über eine Zweigniederlassung in Dtl Geschäfte betrieben hat. Seit ca. 2 Jahren läuft eigentlich nichts mehr- die letzten Kundenverträge sind vor ein paar Monaten ausgelaufen. Aus diesem Grund möchten wir die ldt löschen. Vor ca. 2,5 Jahren wurden wir von 2 unzufriedenen Kunden wegen Betruges angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch recht schnell wieder eingestellt (Es konnte kein versuchter Betrug nachgewiesen werden). Wir sind uns bis heute auch noch keiner Schuld bewusst.

Was passiert jetzt wenn nach der Löschung der ltd das Verfahren- rein theor.-wieder aufgeommen werden würde oder weitere Anzeigen folgen würden? Zur Zeit hat die Ltd keine Schulden. Neue Geschäfte werden auch nicht getätigt. Aber einige Kunden waren mit dem gekauften Produkt nicht zufrieden und wir können nicht ausschließen, dass da nichts mehr kommen wird.

Würde der director in diesem Fall pers. haften, falls es zu einer Schuldzuweisung nach erfolgter Löschung kommen würde? (Ich möchte hier nochmals betonen, dass wir uns keiner Schuld bewusst sind und niemanden betrogen haben).
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Re: Löschung einer Ltd u. pers. Haftung director

Beitragvon maltamasche am 19.12.2009, 08:49

Ist die deutsche Zweigniederlassung bereits geschlossen worden?
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Re: Löschung einer Ltd u. pers. Haftung director

Beitragvon anne_isa am 19.12.2009, 09:35

nein wurde noch nicht geschlossen
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Re: Löschung einer Ltd u. pers. Haftung director

Beitragvon maltamasche am 19.12.2009, 13:11

Der Vorteil der Limited ist, dass Sie in diesem Fall nicht den Vorschriften des GmbHG unterliegt. Es findet lediglich eine faktische Liquidierung statt.
Ihr Notar muss einfach wie bei der Anmeldung auch, die Abmeldung an das HR melden. Quasi im Rückwärtsgang.
Die Auflösung muss mit Schlussbilanz an das FA gemeldet werden. Natürlich muss auch das Gewerbe abgemeldet werde. IHK bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, ob das automatisch mit Löschung erfolgt?

Danach geht es dann in UK weiter, da berät Sie Ihre Agentur.

Die Schlussbilanz sollte keine Verbindlichkeiten enthalten.
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