Löschen der Limited

Löschen der Limited

Beitragvon Änni am 23.10.2009, 21:12

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Hallo an alle,

seit fast einem Jahr bin ich nun Geschäftsführerin einer Limited. Die Geschäfte laufen nicht so wie gedacht und die Ltd soll nun gelöscht werden. Die Firma, die bei der Gründung mitgewirkt hat, meint, die Löschung müsse in zwei Schritten erfolgen:

1. Abmeldung aus dem deutschen Handelsregister

2. Löschung in England

Bei 1. müsste dies ein Notar beantragen. Nun weiß mein Notar leider nicht, wie er verfahren soll, ich weiß es auch nicht. Braucht es einen Liquidator ? Gibt es ein Sperrjahr wie bei der GmbH ? Muss es einen Gesellschafterbeschluss ?

Ich hoffe, jemand kann mir weiter helfen...

LG Anika
Änni
 
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Re: Löschen der Limited

Beitragvon maltamasche am 25.10.2009, 06:36

Die 2 Stufen sind richtig.

Der Vorteil der Limited ist, dass Sie in diesem Fall nicht den Vorschriften des GmbHG unterliegt. Es findet lediglich eine faktische Liquidierung statt.
Ihr Notar muss einfach wie bei der Anmeldung auch, die Abmeldung an das HR melden. Quasi im Rückwärtsgang.
Die Auflösung muss mit Schlussbilanz an das FA gemeldet werden. Natürlich muss auch das Gewerbe abgemeldet werde. IHK bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, ob das automatisch mit Löschung erfolgt?

Danach geht es dann in UK weiter, da berät Sie Ihre Agentur.

Sofern Ihre Gesellschaft ordnungsgemäß geführt wurde sollten Sie sich überlegen ob Sie die Gesellschaft nicht lieber veräußern wollten. Das bringt zwar nicht viel Geld, spart aber Mühe und Kosten. Private Nachricht bitte falls das für Sie in Betracht kommt.
maltamasche
 
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