Hallo an alle,
seit fast einem Jahr bin ich nun Geschäftsführerin einer Limited. Die Geschäfte laufen nicht so wie gedacht und die Ltd soll nun gelöscht werden. Die Firma, die bei der Gründung mitgewirkt hat, meint, die Löschung müsse in zwei Schritten erfolgen:
1. Abmeldung aus dem deutschen Handelsregister
2. Löschung in England
Bei 1. müsste dies ein Notar beantragen. Nun weiß mein Notar leider nicht, wie er verfahren soll, ich weiß es auch nicht. Braucht es einen Liquidator ? Gibt es ein Sperrjahr wie bei der GmbH ? Muss es einen Gesellschafterbeschluss ?
Ich hoffe, jemand kann mir weiter helfen...
LG Anika