Hallo Sundance -
Also ich kann nur auf den Thread zum Thema "
Easy & Simple Formations Ltd." hinweisen:
http://www.foerderland.de/forum/limited-gruenden-gruendung-grundwissen-und-basisfr-f37/empfehlung-von-gruendungsagentur--t6221-s15.htmlGesetzte Fristen und Zusagen von Seiten der Easy & Simple Formations werden nach meinen gleichartigen Erfahrungen nicht eingehalten; anscheinend wartet man nur darauf, dass die Kunden die Nerven verlieren und schließlich selber aktiv werden und zahlen, daher es ja sie selbst sind, die im Zweifelsfalle haften und noch mehr Stress - ggf. mit Handelsregister, Steuerberater, Finanzamt, Gewerbeaufsicht, IHK, BG, etc.pp. - haben.
Doch für dann selbst übernommene Handlungen und Auslagen müsse man dann selbst grade stehen; schließlich würde die Easy & Simple Formations Ltd. doch alles erledigen, wenn man sie nur lassen würde - Und man hätte schließlich von Seiten der Easy & Simple Formations Ltd. immer noch das Recht auf eine Nachbesserung.
Sichlerlich - es kann schon mal etwas schief gehen, wo es sicherlich legtitim ist nachzubessern -
doch nach den ganzen Berichten im Internet sieht das für mich persönlich nach Methode aus:
Geld abkassieren, Karren vor die Wand laufen lassen, zugucken dass der Kunde irgendetwas böses vom CompaniesHouse erhält und selber eingreift -
und der Kunde schnell das Weite zu einem anderen Registered Office sucht.
Und auf Grund der von den Limited-Agenturen propagierten "Vorzüge einer Limited" und "Wer selbst eine Ltd. betreibt ist nicht haftbar" werden es wohl die wenigsten wagen, es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Denn wer sind denn zumeist die Zielkunden einer Ltd.-Agentur?
Menschen die nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollen - meist wohl, weil sie grade keines großartig zur Verfügung haben und daher das Risiko scheuen.
Doch die Easy & Simple Formations Ltd. zu greifen und haftbar zu machen, scheint aktuell zwar nicht ganz einfach, aber sicherlich nicht mehr unmöglich.
In England gibt die Easy & Simple Formations Ltd. bzw. zuvor 2BP Media International Ltd. seit derweil Jahren als Gesellschaftervermögen und als "Cash on Hand" ganze 2 britische Pfund an, was ich bezweifeln mag. (
http://www.companieshouse.gov.uk/info )
Als Service-Kontakt der Ltd. wird im Registerauszug die Andersenstr. 2 in Berlin genannt.
Auf dem deutschen Konto wurden 2009 je Kunde und Registered-Office-Auftrag über 170 Euro eingezahlt. Und nach den Berichten in diversen Foren müssen das etliche Kunden gewesen sein.
Also für mich sieht das so aus, als hätten man entweder in England eine fehlerhafte Bilanz abgegeben und/oder es liegt ein Vergehen bei der Impressumspflicht vor; denn in diesem müssen Unternehmensname + Unternehmensform, die Standort(e) und Steuernummern wahrheitsgemäß angegeben werden - spätestens aber sicherlich nach dem direkten Hinweis durch den/die Kunden, dass z.B. die Adresse in Düsseldorf garnicht existiert.
Ich bin kein Jurist - aber eine DE-Steuernummer als auch das Impressum weisen nach meinem Augenschein ausdrücklich eine Tätigkeit in Deutschland aus.
Sollte man in Deutschland als eigenständige Nebenstelle fungieren, fehlt aber meines Wissens nach der Handelsregistereintrag. ( Siehe
https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do )
Und in der Stadt Berlin als auch in der Stadt Düsseldorf liegen keine Gewerbescheine vor.
(Siehe:
https://www.berlin.de/gewerbeauskunft/eauskunft/ega )
Darüber habe ich mich selbst auch noch mal per Telefon beim Ordnungsamt informiert.
Die veröffentlichte DE-Steuer-Nummer ist nach der Online-Auskunft der Steuerbehörden in Saarlouis gültig - scheint aber nicht so recht zur Easy & Simple Formations Ltd mit einem Standort in Berlin zu gehören, wenn der Gewerbeschein fehlt.
So oder so - aus einer Tätigkeit einer Ltd. in Deutschland gehen Pflichten hervor -
so kann der Director einer Ltd. bei einer Insolvenzverschleppung auf deutschem Boden ggf. persönlich haftbar gemacht werden. (Siehe z.B. Landgericht Kiel, Urteil v. 20.04.2006, 10 S 44/05)
Man kann sich also eben nicht einfach aus der Affaire ziehen, wie viele Ltd.-Agenturen ihren Kunden kommunizieren wollen.
Da sich die Beschwerden über Easy-Limited.de ja ziemlich häufen (Siehe Cuge.org etc.) und auch sonst das Ganze nach meiner persönlichen Meinung sehr sehr wackelig aussieht, würde ich an deiner Stelle die Geschäftsführung der "Easy & Simple Formations Ltd. / Jessica Enslein" schrifltich (Fax + Sendebereicht als auch Einschreiben mit Rückschein) mit einer Frist von 7 Tagen auffordern, zu dem Problem Stellung zu nehmen und zu versichern, dass man dort den Betrag übernimmt bzw. aus der Welt schaft, oder dass der Betrag mit Fristablauf mit fortlaufendem Zins fällig wird.
Ebenfalls würde ich mir einen Nachweis über die Anmeldung des Gewerbes geben lassen.
Auf Zusicherungen via eMail oder gar Telefon würde ich mich keinesfalls einlassen!
Weiterem eMail-Kontakt würde ich ausdrücklich wiedersprechen, denn eMails gelten bei vielen Gerichten nicht als gemäße Schriftform.
Gleiches gilt für Telefongespräche. Ich würde auf jeden Fall bei Telefongesprächen solltest ein Telefonprotokoll anfertigen, welches enthält an welchem Tag zu welcher Uhrzeit und wie lange du mit welcher Person bei Easy-Limited über was gesprochen hast.
Zusätzlich würde ich mir an deiner Stelle fachlichen Rat bei einem Anwalt holen -
und wenn du das Geld nicht haben sollstest, gibt es zur Not auch noch die Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht.
Auf jeden Fall würde ich persönlich den Vorfall bei der Polizei vortragen -
und sei es nur, um die nächsten Kunden vor dem gleichen Reinfall zu bewahren:
Das kostet lediglich ein wenig Zeit und guten Willen, daher es sich hier nicht um eine zivil- sondern strafrechtliche Sache handelt und hier die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, wie und wie weit sie der Sache nach geht - und ob das "Nachbessern von Produkten" mal versehentlich passiert, oder hier eine gewerbsmäßige Regelmäßigkeit vorliegt.
Wenn man das Aktenzeichen 3014 PIs 298/11 der Amtsanwaltschaft Berlin nennt, entlastest man sicherlich die armen Kripo-Beamten und die Amtsanwaltschaft.
Das Companies-House bzw. das Companies Investigation Branch freuen sich zudem auch über solche Hinweise. (
http://www.insolvency.gov.uk/howtocomplain , Companies Investigation Branch, Phoenix Company Vetting Section, CIB, 21 Bloomsbury Street, London WCIB 3QW )
P.S.: Du kannst dich gern bei mir per Private-Mail mit deiner Telefonnummer melden - und ich erzähle dir gern von meinen Erfahrungen und meinem Vorgehen.