Late Filing Penalty & Ärger mit der Easy Limited

Late Filing Penalty & Ärger mit der Easy Limited

Beitragvon Sundance am 07.02.2011, 16:52

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Hallo lieben LTD Betreiber,

meine LTD wird seit einiger Zeit von einem Anbieter Namens Easy Limited betreut. Vorab muss ich sagen, dass meine Erfahrungen mit dieser (1 Mann) Agentur allgemein schlecht waren. Das liegt vor allem an der schlechten Erreichbarkeit, Beratung und Zuverlässigkeit. Wer ein wenig recherchiert findet heraus das ich da kein Einzelfall bin.

Vor kurzem hat mich nun ein Schreiben vom Companies House erreicht mit einer Late Filing Penalty von 375.- £. Nach mehrmaligem Anrufen bei der Easy Limited habe ich schließlich Herrn E. erreicht der mir wie immer versicherte das alles in Ordnung sei und er sich um alles kümmere. Die Late Filing Penalty müsse ich nicht zahlen da es nur Firmen die England tätig sind betrifft. Zudem versicherte er mir, sich mit dem Companies House in Verbindung zu setzen um die Angelegenheit zu klären. Ich habe Herrn E. von der Easy Limited noch gebeten mir eine Bestätigung schriftlich zukommen zu lassen. Nachdem ich nach 2 Tagen noch immer nichts von Herrn E. gehört habe, rief ich selbst noch mal an. Wieder wurde mir versichert das alles in Ordnung ist und die Angelegenheit mit dem Companies House geklärt ist. Und wieder habe ich auf Anfrage das ganze in Schriftform zu bekommen nichts erhalten.

Darauf hin habe ich in England direkt angerufen (ich bin immer wieder über den guten Service bei den englischen Behörden überrascht) wo man mir sagte das keinerlei Korrespondenz mit einer 3. Partei statt gefunden habe und die Late Filing Penalty nach wie vor offen ist und bezahlt werden muss.

Daraufhin natürlich wieder Herrn E. mit den Fakten konfrontiert der am Telefon extrem abweisend und sogar verärgert reagiert hat. Nach wie vor behauptet dieser das es kein Problem sei und das Bußgeld mich nicht betrifft.

Ich habe den Vorgang hier etwas verkürzt dargestellt. Jedoch wollte ich an dieser Stelle nach Rat hier im Forum fragen. Wie würdet Ihr mit diesem Fall umgehen ? Fest steht für mich das ich den Anbieter zur Betreuung der LTD wechsle. Von einer erfahrenen LTD Beraterin habe ich zu dem die Information bekommen das eine unbezahlte Late Filing Penalty wohl tatsächlich keine weiteren Konsequenzen (außer ein paar unangenehmen Briefen) mit sich zieht. Hat jemand Erfahrung hiermit ?

Ich bin sehr dankbar über jeden Tipp.

Besten Grüße aus München,

Chris Buchner.
Sundance
 
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Re: Late Filing Penalty & Ärger mit der Easy Limited

Beitragvon RAKLOSE am 08.02.2011, 10:28

Die Engländer versuchen die penalty auch in Deutschland einzuziehen. Geht dann über Lewis Debt Inkasso. Zudem droht bei Nichtzahlung die Löschung der Ltd.
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Re: Late Filing Penalty & Ärger mit der Easy Limited

Beitragvon Sundance am 08.02.2011, 22:30

Verstehe. Also keine so lockere Angelegenheit. Das heißt also für mich erst mal die 375£ auf eigene Kappe nehmen. Ein Vorgehen gegen die Easy Limited für das Versäumnis dürfte die Mühe fast nicht wert sein, oder wie schätzen Sie das ein ?
Sundance
 
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Re: Late Filing Penalty & Ärger mit der Easy Limited

Beitragvon RAKLOSE am 09.02.2011, 08:55

Dazu müsste man mehr über den Laden wissen.
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Re: Late Filing Penalty & Ärger mit der Easy Limited

Beitragvon klangstabil am 11.02.2011, 18:47

Hallo Sundance -
Also ich kann nur auf den Thread zum Thema "Easy & Simple Formations Ltd." hinweisen:

http://www.foerderland.de/forum/limited-gruenden-gruendung-grundwissen-und-basisfr-f37/empfehlung-von-gruendungsagentur--t6221-s15.html

Gesetzte Fristen und Zusagen von Seiten der Easy & Simple Formations werden nach meinen gleichartigen Erfahrungen nicht eingehalten; anscheinend wartet man nur darauf, dass die Kunden die Nerven verlieren und schließlich selber aktiv werden und zahlen, daher es ja sie selbst sind, die im Zweifelsfalle haften und noch mehr Stress - ggf. mit Handelsregister, Steuerberater, Finanzamt, Gewerbeaufsicht, IHK, BG, etc.pp. - haben.

Doch für dann selbst übernommene Handlungen und Auslagen müsse man dann selbst grade stehen; schließlich würde die Easy & Simple Formations Ltd. doch alles erledigen, wenn man sie nur lassen würde - Und man hätte schließlich von Seiten der Easy & Simple Formations Ltd. immer noch das Recht auf eine Nachbesserung.

Sichlerlich - es kann schon mal etwas schief gehen, wo es sicherlich legtitim ist nachzubessern -
doch nach den ganzen Berichten im Internet sieht das für mich persönlich nach Methode aus:
Geld abkassieren, Karren vor die Wand laufen lassen, zugucken dass der Kunde irgendetwas böses vom CompaniesHouse erhält und selber eingreift -
und der Kunde schnell das Weite zu einem anderen Registered Office sucht.

Und auf Grund der von den Limited-Agenturen propagierten "Vorzüge einer Limited" und "Wer selbst eine Ltd. betreibt ist nicht haftbar" werden es wohl die wenigsten wagen, es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Denn wer sind denn zumeist die Zielkunden einer Ltd.-Agentur?
Menschen die nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollen - meist wohl, weil sie grade keines großartig zur Verfügung haben und daher das Risiko scheuen.

Doch die Easy & Simple Formations Ltd. zu greifen und haftbar zu machen, scheint aktuell zwar nicht ganz einfach, aber sicherlich nicht mehr unmöglich.

In England gibt die Easy & Simple Formations Ltd. bzw. zuvor 2BP Media International Ltd. seit derweil Jahren als Gesellschaftervermögen und als "Cash on Hand" ganze 2 britische Pfund an, was ich bezweifeln mag. ( http://www.companieshouse.gov.uk/info )
Als Service-Kontakt der Ltd. wird im Registerauszug die Andersenstr. 2 in Berlin genannt.

Auf dem deutschen Konto wurden 2009 je Kunde und Registered-Office-Auftrag über 170 Euro eingezahlt. Und nach den Berichten in diversen Foren müssen das etliche Kunden gewesen sein.

Also für mich sieht das so aus, als hätten man entweder in England eine fehlerhafte Bilanz abgegeben und/oder es liegt ein Vergehen bei der Impressumspflicht vor; denn in diesem müssen Unternehmensname + Unternehmensform, die Standort(e) und Steuernummern wahrheitsgemäß angegeben werden - spätestens aber sicherlich nach dem direkten Hinweis durch den/die Kunden, dass z.B. die Adresse in Düsseldorf garnicht existiert.
Ich bin kein Jurist - aber eine DE-Steuernummer als auch das Impressum weisen nach meinem Augenschein ausdrücklich eine Tätigkeit in Deutschland aus.
Sollte man in Deutschland als eigenständige Nebenstelle fungieren, fehlt aber meines Wissens nach der Handelsregistereintrag. ( Siehe https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do )
Und in der Stadt Berlin als auch in der Stadt Düsseldorf liegen keine Gewerbescheine vor.
(Siehe: https://www.berlin.de/gewerbeauskunft/eauskunft/ega )
Darüber habe ich mich selbst auch noch mal per Telefon beim Ordnungsamt informiert.

Die veröffentlichte DE-Steuer-Nummer ist nach der Online-Auskunft der Steuerbehörden in Saarlouis gültig - scheint aber nicht so recht zur Easy & Simple Formations Ltd mit einem Standort in Berlin zu gehören, wenn der Gewerbeschein fehlt.

So oder so - aus einer Tätigkeit einer Ltd. in Deutschland gehen Pflichten hervor -
so kann der Director einer Ltd. bei einer Insolvenzverschleppung auf deutschem Boden ggf. persönlich haftbar gemacht werden. (Siehe z.B. Landgericht Kiel, Urteil v. 20.04.2006, 10 S 44/05)
Man kann sich also eben nicht einfach aus der Affaire ziehen, wie viele Ltd.-Agenturen ihren Kunden kommunizieren wollen.

Da sich die Beschwerden über Easy-Limited.de ja ziemlich häufen (Siehe Cuge.org etc.) und auch sonst das Ganze nach meiner persönlichen Meinung sehr sehr wackelig aussieht, würde ich an deiner Stelle die Geschäftsführung der "Easy & Simple Formations Ltd. / Jessica Enslein" schrifltich (Fax + Sendebereicht als auch Einschreiben mit Rückschein) mit einer Frist von 7 Tagen auffordern, zu dem Problem Stellung zu nehmen und zu versichern, dass man dort den Betrag übernimmt bzw. aus der Welt schaft, oder dass der Betrag mit Fristablauf mit fortlaufendem Zins fällig wird.
Ebenfalls würde ich mir einen Nachweis über die Anmeldung des Gewerbes geben lassen.

Auf Zusicherungen via eMail oder gar Telefon würde ich mich keinesfalls einlassen!
Weiterem eMail-Kontakt würde ich ausdrücklich wiedersprechen, denn eMails gelten bei vielen Gerichten nicht als gemäße Schriftform.
Gleiches gilt für Telefongespräche. Ich würde auf jeden Fall bei Telefongesprächen solltest ein Telefonprotokoll anfertigen, welches enthält an welchem Tag zu welcher Uhrzeit und wie lange du mit welcher Person bei Easy-Limited über was gesprochen hast.

Zusätzlich würde ich mir an deiner Stelle fachlichen Rat bei einem Anwalt holen -
und wenn du das Geld nicht haben sollstest, gibt es zur Not auch noch die Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht.

Auf jeden Fall würde ich persönlich den Vorfall bei der Polizei vortragen -
und sei es nur, um die nächsten Kunden vor dem gleichen Reinfall zu bewahren:
Das kostet lediglich ein wenig Zeit und guten Willen, daher es sich hier nicht um eine zivil- sondern strafrechtliche Sache handelt und hier die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, wie und wie weit sie der Sache nach geht - und ob das "Nachbessern von Produkten" mal versehentlich passiert, oder hier eine gewerbsmäßige Regelmäßigkeit vorliegt.
Wenn man das Aktenzeichen 3014 PIs 298/11 der Amtsanwaltschaft Berlin nennt, entlastest man sicherlich die armen Kripo-Beamten und die Amtsanwaltschaft.

Das Companies-House bzw. das Companies Investigation Branch freuen sich zudem auch über solche Hinweise. ( http://www.insolvency.gov.uk/howtocomplain , Companies Investigation Branch, Phoenix Company Vetting Section, CIB, 21 Bloomsbury Street, London WCIB 3QW )


P.S.: Du kannst dich gern bei mir per Private-Mail mit deiner Telefonnummer melden - und ich erzähle dir gern von meinen Erfahrungen und meinem Vorgehen.
klangstabil
 
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Re: Late Filing Penalty & Ärger mit der Easy Limited

Beitragvon celtus am 25.02.2011, 10:10

Hallo Klang Stabil,

wenn Du mit easy nicht weiter kommst, dann komm doch zu uns. Wir sind ein in Kingston Hill (grossraum London) , ansaessiger Company Fomation Agents, also kein Zwischenvermittler sondern die, die tatsaechlich auch den Job machen. Wir haben eine Deutsche Tochtergesellschaft, so dass die Korrespondenz in Deutsch gefuehrt werden kann und mein Deutsch ist zwar rostig aber ich denke noch brauchbar. Wir koennen Dich auch bei uns domizilieren und wenn noetig Deine UK Fiscal angelegenheiten abwicheln, da wir auch als taxagents by HMCE registriert sind. www.celtus-trustee.com. Du kannst uns auch mailen an trustee@celtus.org. Wenn Du schon CH penatlies hast, bin ich sicher dass in Deinem Reg Office auch schon penalty Briefe der Steuerbehoerden liegen, as sei denn, das eine Steuerbefreiung bei HMRC entsprechen angefragt ist.

klangstabil hat geschrieben:Hallo Sundance -
Also ich kann nur auf den Thread zum Thema "Easy & Simple Formations Ltd." hinweisen:

http://www.foerderland.de/forum/limited-gruenden-gruendung-grundwissen-und-basisfr-f37/empfehlung-von-gruendungsagentur--t6221-s15.html

Gesetzte Fristen und Zusagen von Seiten der Easy & Simple Formations werden nach meinen gleichartigen Erfahrungen nicht eingehalten; anscheinend wartet man nur darauf, dass die Kunden die Nerven verlieren und schließlich selber aktiv werden und zahlen, daher es ja sie selbst sind, die im Zweifelsfalle haften und noch mehr Stress - ggf. mit Handelsregister, Steuerberater, Finanzamt, Gewerbeaufsicht, IHK, BG, etc.pp. - haben.

Doch für dann selbst übernommene Handlungen und Auslagen müsse man dann selbst grade stehen; schließlich würde die Easy & Simple Formations Ltd. doch alles erledigen, wenn man sie nur lassen würde - Und man hätte schließlich von Seiten der Easy & Simple Formations Ltd. immer noch das Recht auf eine Nachbesserung.

Sichlerlich - es kann schon mal etwas schief gehen, wo es sicherlich legtitim ist nachzubessern -
doch nach den ganzen Berichten im Internet sieht das für mich persönlich nach Methode aus:
Geld abkassieren, Karren vor die Wand laufen lassen, zugucken dass der Kunde irgendetwas böses vom CompaniesHouse erhält und selber eingreift -
und der Kunde schnell das Weite zu einem anderen Registered Office sucht.

Und auf Grund der von den Limited-Agenturen propagierten "Vorzüge einer Limited" und "Wer selbst eine Ltd. betreibt ist nicht haftbar" werden es wohl die wenigsten wagen, es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Denn wer sind denn zumeist die Zielkunden einer Ltd.-Agentur?
Menschen die nicht mit ihrem Privatvermögen haften wollen - meist wohl, weil sie grade keines großartig zur Verfügung haben und daher das Risiko scheuen.

Doch die Easy & Simple Formations Ltd. zu greifen und haftbar zu machen, scheint aktuell zwar nicht ganz einfach, aber sicherlich nicht mehr unmöglich.

In England gibt die Easy & Simple Formations Ltd. bzw. zuvor 2BP Media International Ltd. seit derweil Jahren als Gesellschaftervermögen und als "Cash on Hand" ganze 2 britische Pfund an, was ich bezweifeln mag. ( http://www.companieshouse.gov.uk/info )
Als Service-Kontakt der Ltd. wird im Registerauszug die Andersenstr. 2 in Berlin genannt.

Auf dem deutschen Konto wurden 2009 je Kunde und Registered-Office-Auftrag über 170 Euro eingezahlt. Und nach den Berichten in diversen Foren müssen das etliche Kunden gewesen sein.

Also für mich sieht das so aus, als hätten man entweder in England eine fehlerhafte Bilanz abgegeben und/oder es liegt ein Vergehen bei der Impressumspflicht vor; denn in diesem müssen Unternehmensname + Unternehmensform, die Standort(e) und Steuernummern wahrheitsgemäß angegeben werden - spätestens aber sicherlich nach dem direkten Hinweis durch den/die Kunden, dass z.B. die Adresse in Düsseldorf garnicht existiert.
Ich bin kein Jurist - aber eine DE-Steuernummer als auch das Impressum weisen nach meinem Augenschein ausdrücklich eine Tätigkeit in Deutschland aus.
Sollte man in Deutschland als eigenständige Nebenstelle fungieren, fehlt aber meines Wissens nach der Handelsregistereintrag. ( Siehe https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do )
Und in der Stadt Berlin als auch in der Stadt Düsseldorf liegen keine Gewerbescheine vor.
(Siehe: https://www.berlin.de/gewerbeauskunft/eauskunft/ega )
Darüber habe ich mich selbst auch noch mal per Telefon beim Ordnungsamt informiert.

Die veröffentlichte DE-Steuer-Nummer ist nach der Online-Auskunft der Steuerbehörden in Saarlouis gültig - scheint aber nicht so recht zur Easy & Simple Formations Ltd mit einem Standort in Berlin zu gehören, wenn der Gewerbeschein fehlt.

So oder so - aus einer Tätigkeit einer Ltd. in Deutschland gehen Pflichten hervor -
so kann der Director einer Ltd. bei einer Insolvenzverschleppung auf deutschem Boden ggf. persönlich haftbar gemacht werden. (Siehe z.B. Landgericht Kiel, Urteil v. 20.04.2006, 10 S 44/05)
Man kann sich also eben nicht einfach aus der Affaire ziehen, wie viele Ltd.-Agenturen ihren Kunden kommunizieren wollen.

Da sich die Beschwerden über Easy-Limited.de ja ziemlich häufen (Siehe Cuge.org etc.) und auch sonst das Ganze nach meiner persönlichen Meinung sehr sehr wackelig aussieht, würde ich an deiner Stelle die Geschäftsführung der "Easy & Simple Formations Ltd. / Jessica Enslein" schrifltich (Fax + Sendebereicht als auch Einschreiben mit Rückschein) mit einer Frist von 7 Tagen auffordern, zu dem Problem Stellung zu nehmen und zu versichern, dass man dort den Betrag übernimmt bzw. aus der Welt schaft, oder dass der Betrag mit Fristablauf mit fortlaufendem Zins fällig wird.
Ebenfalls würde ich mir einen Nachweis über die Anmeldung des Gewerbes geben lassen.

Auf Zusicherungen via eMail oder gar Telefon würde ich mich keinesfalls einlassen!
Weiterem eMail-Kontakt würde ich ausdrücklich wiedersprechen, denn eMails gelten bei vielen Gerichten nicht als gemäße Schriftform.
Gleiches gilt für Telefongespräche. Ich würde auf jeden Fall bei Telefongesprächen solltest ein Telefonprotokoll anfertigen, welches enthält an welchem Tag zu welcher Uhrzeit und wie lange du mit welcher Person bei Easy-Limited über was gesprochen hast.

Zusätzlich würde ich mir an deiner Stelle fachlichen Rat bei einem Anwalt holen -
und wenn du das Geld nicht haben sollstest, gibt es zur Not auch noch die Gerichtskostenbeihilfe beim Amtsgericht.

Auf jeden Fall würde ich persönlich den Vorfall bei der Polizei vortragen -
und sei es nur, um die nächsten Kunden vor dem gleichen Reinfall zu bewahren:
Das kostet lediglich ein wenig Zeit und guten Willen, daher es sich hier nicht um eine zivil- sondern strafrechtliche Sache handelt und hier die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, wie und wie weit sie der Sache nach geht - und ob das "Nachbessern von Produkten" mal versehentlich passiert, oder hier eine gewerbsmäßige Regelmäßigkeit vorliegt.
Wenn man das Aktenzeichen 3014 PIs 298/11 der Amtsanwaltschaft Berlin nennt, entlastest man sicherlich die armen Kripo-Beamten und die Amtsanwaltschaft.

Das Companies-House bzw. das Companies Investigation Branch freuen sich zudem auch über solche Hinweise. ( http://www.insolvency.gov.uk/howtocomplain , Companies Investigation Branch, Phoenix Company Vetting Section, CIB, 21 Bloomsbury Street, London WCIB 3QW )


P.S.: Du kannst dich gern bei mir per Private-Mail mit deiner Telefonnummer melden - und ich erzähle dir gern von meinen Erfahrungen und meinem Vorgehen.
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