meine Limited (ohne Geschäftstätigkeit) wurde in England bereits im Dezember 08 gelöscht.
Meine Zweignierlassung-Limited in Deutschland ist ebenfalls gelöscht.
Im Februar 09 schickt mir HM Revenue & Customs eine Art Bußgeldbescheid (late filing penalties) wonach ich 500 BPF wegen nicht abgegebener Jahresberichte (Null-Meldungen; Return Period Ended Januar 08) zahlen soll.
Hierzu habe ich einige Fragen:
Muss ich zahlen, obwohl die limited bereits gelöscht ist, oder kann ich dieses wie abwenden?
Nachreichung der Null-Meldung an Companies House oder HM Revenue & Customs ?
Was passiert, wenn nicht gezahlt wird? (Die limited ist ja bereits gelöscht)
Wie wäre das Geld zu zahlen? Dem Bescheid liegt ein Vordruck bei, der auf eine Britische Bank ausgestellt ist.
Ich bitte um Hilfestellung und hoffe auf entsprechende Resonanz und verbleibe
mit freundlichen Grüssen an das Forum
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