Keine Eintragung der Ltd. bei der KG

Keine Eintragung der Ltd. bei der KG

Beitragvon RAKLOSE am 03.05.2008, 12:19

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Bei der Ltd. & Co. KG muss die Ltd. nicht als Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister eingetragen werden.
OLG Frankfurt Beschl. v. 24. April 2008 - 20 W 425/07

Heute bei mir auf dem Schreibtisch gelandet.
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Beitragvon trading am 05.05.2008, 09:47

gilt das auch für die LTD?

Gruß

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Beitragvon RAKLOSE am 05.05.2008, 10:04

Nein ! Nur für die Ltd. bei der Ltd. & Co KG
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Re: Keine Eintragung der Ltd. bei der KG

Beitragvon MEC am 08.09.2008, 16:07

Der besagte Beschluss gilt ganz klar nur im Fall der Ltd & Co KG, dies wird bei der Eintragung ohnehin bereits in das Handelsregister der Abteilung B eingetragen.

100% Rechtssicherheit beste jedoch noch nicht das dies von einen anderen Richter anders beurteilt werden könnte solang kein Grundsatzurteil vom BGH vorliegt.

bei der einfachen Limited mit deutscher Niederlassung sollte man einen Eintrag vornehmen wenn die Gesellschaft in Deutschland eine Tätigkeit ausübt, dies infrage stellen könnte man höchstens bei einer ruhenden Gesellschaft (Dormant Company). Wie das vom Gericht beurteilt werden könnte ist wieder ein anderer Punkt und lasst sicht erst nach einen entsprechenden Urteil mit Sicherheit sagen!

Nur sollte man die Kosten für eine gerichtliche Klärung gegen die Eintragungskosten gegenüber stellen und dann abwägen was an sinnvollsten ist. Solange kein Rechtssicherheit gewährleistet ist man mit der Eintragung immer auf der sicheren Seite!
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Re: Keine Eintragung der Ltd. bei der KG

Beitragvon Unikum am 12.09.2008, 15:07

Hallo,
habe eine Limited & Co KG gegründet, diese auch ins Handelsregister eintragen lassen. Nun wollte ich beim Gewerbeamt die KG anmelden und der nette Herr beharrt darauf das ich als Kommanditist und die Ltd als Komplementär ein Gewerbe anmelden müssen.
Die LTD tätigt keinerlei Geschäfte und erziehlt ausser der Haftungsvergütung keinerlei Einnahmen.
Ich bin alleiniger Shareholder der LTD.
Da ich die LTD nicht ins HR eintragen muss, hatt das Gewerbeamt doch unrecht, oder ????

Danke im vorraus

Stephan
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Re: Keine Eintragung der Ltd. bei der KG

Beitragvon RAKLOSE am 15.09.2008, 08:42

Richtig!
Ich würde das GewA auf die Entscheidung des OLG Ffm verweisen.
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Re: Keine Eintragung der Ltd. bei der KG

Beitragvon MEC am 15.09.2008, 15:31

Ob es was hilft bezüglich der Gewerbeanmeldung der komplementären Limited auf eine Gerichtsurteil zum Handelsregistereintrag zu verweisen halte ich für fraglich, da es zu erst einmal nur um die Gewerbeanmeldung geht.

Die LTD ist schließlich zur Geschäftsführung bei der KG berechtigt und verpflichtet und somit auch in einen gewissen Rahmen gewerblich tätig. Die Frage ist ob diese Tätigkeit bereits eine Gewerbeanmeldung erforderlich macht. Dies wird von den Behörden unterschiedlich beurteilt.
Wenn eine komplementäre Firma keine eigene Geschäftsaktivität entwickelt wird auf eine solche Anmeldung meisten verzichtet. Es kann darauf verzichtet werden - aber es muss nicht darauf Verzichtet werden!
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